KommAustria veröffentlicht vermutete Rechtsverletzungen bei Werbebestimmungen

Vermutete Rechtsverletzungen von ORF und privaten Radio- und Fernsehveranstaltern auf der Website der RTR-GmbH publiziert - Betroffene Veranstalter zur Stellungnahme aufgefordert

Pressemitteilung vom 01.09.2004

Mit 1. September veröffentlicht die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zum ersten Mal die Ergebnisse der monatlichen "Werbebeobachtung". Mit der am 1. August 2004 in Kraft getretenen Novelle zum KommAustria-Gesetz (KOG) obliegt der KommAustria nunmehr neben der Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter auch die Beobachtung der Einhaltung von werberechtlichen Bestimmungen im ORF-Gesetz.

Dieser neuen Bestimmung im § 2 Abs. 4 KOG zufolge hat die KommAustria "in regelmäßigen, zumindest aber monatlichen Abständen bei allen Rundfunkveranstaltern Auswertungen von Sendungen, die Werbung beinhalten, durchzuführen" und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Jene Ergebnisse, bei denen die KommAustria eine Rechtsverletzung der Werbebestimmungen vermutet, werden dem ORF (oder seinen Tochtergesellschaften) bzw. dem betroffenen privaten Rundfunkveranstalter zur Stellungnahme binnen einer First von zwei Wochen übermittelt.

Unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahme hat die KommAustria im Falle des ORF bei begründetem Verdacht einer Verletzung der werberechtlichen Bestimmungen diese beim Bundeskommunikationssenat (BKS) anzuzeigen. Der BKS stellt das eigentliche Rechtsaufsichtsorgan für den ORF dar. Im Falle eines privaten Rundfunkveranstalters hat die KommAustria im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Rechtsaufsicht die Verletzung von Amts wegen weiter zu verfolgen und somit selbst ein Verfahren einzuleiten.

Bei der stichprobenartigen Überprüfung von Radio- und Fernsehsendungen im Monat August wurden gleichmäßig Programme des ORF und der privaten Rundfunkveranstalter ausgewertet. Auf Grund dieser Auswertungen vermutet die KommAustria Rechsverletzungen bei einigen privaten Rundfunkveranstaltern sowie in einigen Sendungen des ORF.

Die Ergebnisse der Werbebeobachtung werden monatlich auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, dem Geschäftsapparat der KommAustria, veröffentlicht.

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