WLL-Frequenzen werden ab Montag (05.02.2001) widmungsgemäß vergeben

Regulierungsbehörde bestätigt den ursprünglichen Fahrplan trotz Absagen

Pressemitteilung vom 01.02.2001

Die für Montag angesetzte Vergabe von Frequenzen für Richtfunkverteilsysteme zur Anbindung von Endkunden findet plangemäß statt. Überrascht zeigt sich die Regulierungsbehörde davon, dass der angekündigte Ausstieg einzelner Betreiber nunmehr damit begründet wird, dass diese Frequenzen nicht zur Anbindung von Mobilfunk-Basisstationen, sondern nur für die Endkundenanbindung verwendet werden dürfen. Diese Rahmenbedingungen waren bereits in den am 15. September 2000 veröffentlichten Ausschreibungs-unterlagen klar formuliert und entsprechen der generellen Frequenzwidmung.

Mit der Möglichkeit der drahtlosen Anbindung von Endkunden soll der Wettbewerb in der last mile (Zugangsnetz zum Endteilnehmer) verbessert werden. Derzeit sind Telekomanbieter für den Zugang zum Endkunden auf das Netz der Telekom Austria (etwa durch die Entbündelung von Teilnehmeranschlussleitungen) sowie auf Kabel-TV-Netze beschränkt. Die WLL-Technik ermöglicht die rasche Errichtung von Verbindungen, die auch für Breitbandanwendungen geeignet sind.

Die von der Regulierungsbehörde erwarteten geringen Erlöse aus der Vergabe der WLL-Frequenzen spiegeln die Entwicklung der Technologieeinschätzung durch die potentiellen Anbieter wider. Während in der Schweiz noch rund 5 Milliarden ATS gezahlt worden waren, blieben die Ergebnisse in Großbritannien bereits deutlich hinter den Erwartungen zurück. Wie zuletzt auch in Deutschland wurden auch in Großbritannien nicht alle von der Regulierungsbehörde angebotenen Frequenzen nachgefragt. In der Schweiz musste sich der Großteil der erfolgreichen Bieter bereits aus dem Markt zurückziehen, ohne überhaupt den Betrieb je aufgenommen zu haben.

Zum Schweizer Ergebnis ist noch festzuhalten, dass in der Schweiz zum Vergabezeitpunkt die Entbündelung als Zugangsalternative gesetzlich nicht vorgesehen war. Wie in Österreich war auch in der Schweiz die Nutzung dieser Frequenzen für die Anbindung von Basisstationen ausgeschlossen.

Die Vergabe der WLL-Frequenzen ab kommendem Montag erfolgt durch die Telekom-Control GmbH entsprechend den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes in Form einer Auktion. Ziel der Frequenzvergabe mittels Auktionen ist die möglichst effiziente Allokation des Frequenzspektrums entsprechend der Nachfrage. Damit wird sichergestellt, dass die Frequenzen jenen Betreibern zugeteilt werden, die aus Sicht des Endkunden das innovativste und preiswerteste Diensteangebot anbieten können.