RTR stellt klar: Derzeit kein OK für Orange-Übernahme durch "3" Pressemitteilung vom 30.10.2012 Seitens der österreichischen Regulierungsbehörden TKK und RTR ist hinsichtlich der jüngst veröffentlichten Pressemeldungen Folgendes festzuhalten:RTR und TKK haben auf Ersuchen der Europäischen Kommission und in Abstimmung mit ihr Bedingungen erwogen, die erfüllt sein müssten, um einer Übertragung von Frequenzen der Orange an die H3G zuzustimmen. Die Zuständigkeit der österreichischen Telekom-Regulierungsbehörden bezieht sich also nicht auf die Genehmigung einer Fusion an sich, sondern lediglich auf die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Frequenzübertragungen. Das derzeit anhängige Verfahren zur Übernahme der Orange durch die H3G fällt in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission, jenes des Verkaufs der Yesss! an die A1 liegt in in der Zuständigkeit des nationalen Kartellgerichts. Nach Kenntnisstand der RTR ist noch keines der beiden genannten Verfahren abgeschlossen.Die TKK hat in ihrem Verfahren zu prüfen, ob es durch eine Überlassung von Frequenzen eines Mobilfunkbetreibers an einen anderen Mobilfunkbetreiber zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Die TKK hat dabei insbesondere die Auswirkungen auf den Wettbewerb zu beurteilen. Die TKK muss die Überlassung der Frequenzen untersagen, wenn trotz Auferlegung von Auflagen eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch die Überlassung wahrscheinlich ist. Die TKK wird voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres dazu eine Entscheidung treffen.