Regulierungsbehörde: Ein Jahr Netzneutralitäts-Monitoring – Befund überwiegend positiv

Der für Telekommunikation zuständige Fachbereich der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH RTR veröffentlicht ersten Bericht zum Stand der Netzneutralität in Österreich

Pressemitteilung vom 30.06.2017

Die im November 2015 erlassene TSM-Verordnung der EU betraut die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden damit, zu kontrollieren, ob die Bestimmungen zur Netzneutralität eingehalten werden. Über die Erkenntnisse berichten die Regulierungsbehörden ab 2017 jährlich. Die RTR hat heute ihren ersten Netzneutralitätsbericht veröffentlicht.

Offenes Internet in Österreich nicht gefährdet

Der Bericht zeigt für die Netzneutralität in Österreich ein weitgehend positives Bild: Von jenen Angeboten, die am Telekom-Markt seit Inkrafttreten der Verordnung Ende April 2016 eingeführt wurden, stand keines in Konflikt mit den Bestimmungen. Bei jenen schon bestehenden Angeboten, die schwerwiegende Verstöße gegen die Netzneutralitätsregeln aufwiesen, wurden in Gesprächen mit den Anbietern zumeist konstruktive Lösungen gefunden und zum Teil bereits umgesetzt.

Die Umsetzung der Verordnung ist ein andauernder Prozess: Erhebungen über die tatsächliche Praxis in den Netzen müssen regelmäßig durchgeführt, Zero-Rating-Angebote (innerhalb des Datenvolumens) laufend beobachtet werden. Auch sind die Verfahren, die im Zusammenhang mit den Netzneutralitätsregeln eröffnet wurden, noch nicht endgültig abgeschlossen und einige – jedoch weniger zentrale Punkte, die nicht die große Masse an Kunden betreffen – noch nicht finalisiert.

Die Gesamtbilanz fällt jedoch positiv aus: „Im bisherigen Beobachtungszeitraum 2016/2017 war das offene Internet in Österreich nicht gefährdet“, kommentiert Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, den ersten Netzneutralitätsbericht.

Abstimmung auf europäischer Ebene und „Übersetzung” auf nationalen Markt

Der Festlegung der Netzneutralitätsregeln ging eine lange Diskussion auf europäischer Ebene voraus, in die die RTR von Anfang an involviert war. 2016 wurden zudem von BEREC – dem Gremium europäischer Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation, in dem die RTR Österreich vertritt – Leitlinien zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der EU festgelegt.

„Die Vollziehung der Netzneutralitätsregeln erfolgte in enger Abstimmung mit den anderen europäischen Regulierungsbehörden. Wichtig war uns außerdem ein proaktiver Ansatz auf nationaler Ebene – das aktuelle Bild zeigt, dass der frühe und enge Austausch mit der Industrie Früchte getragen hat”, so Gungl.

Wie geprüft wurde und wie es weitergeht

Konkret wurde die Einhaltung der Netzneutralitätsregeln unter anderem durch technische Messungen, Marktbeobachtungen, Prüfung der AGB und Entgeltbestimmungen der Betreiber sowie einlangende Endkunden-Beschwerden erhoben.

Im ersten Berichtsjahr konzentrierte sich die Behörde auf die fünf größten Telekommunikationsunternehmen. Für die nächsten Berichtsperioden sollen die bisherigen Maßnahmen weitergeführt und ergänzt werden, etwa durch Ausweitung der Prüfung auf Produkte anderer Unternehmen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des RTR-Netztests und eine neue Publikation zur Entwicklung des Internets in Österreich, mit dem Ziel, Stakeholder und Öffentlichkeit umfassend zu informieren, werden diese Aktivitäten unterstützen.

Details darüber, welche Arten von Netzneutralitäts-Vorfällen die RTR im Berichtsjahr 2016/2017 untersucht hat, finden sich im Netzneutralitätsbericht 2017, der unter dem Link www.rtr.at/de/inf/NNBericht2017 abrufbar ist.