BEREC veröffentlicht Ergebnisse zur Netzneutralität und neue Leitlinien zur Konsultation Pressemitteilung vom 30.05.2012 Am 29. Mai 2012 wurden von BEREC, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, die Ergebnisse einer Untersuchung zum Thema Regulierung des Internetverkehrs und anderer Praktiken, die eine Einschränkung des freien Internetzugangs in Europa bedeuten, veröffentlicht. Die Studie wurde gemeinsam mit der Europäischen Kommission durchgeführt. Basierend auf den Antworten im Rahmen einer Befragung von mehr als 400 europäischen Betreibern im Festnetz- und Mobilbereich stellen die Ergebnisse eine Momentaufnahme des europäischen Marktes dar. BEREC möchte mit der ersten Untersuchung dieser Art einen weiteren Beitrag zur Diskussion dieses wichtigen Themas in Europa leisten. Gleichzeitig wurden Konsultationen zu drei Dokumenten in Zusammenhang mit Netzneutralität gestartet: die „Quality of Service Guidelines“ (Leitlinien zur QoS), ein Bericht zu Differenzierungspraktiken und zugehörige Fragen zum Wettbewerb sowie ein Bericht zur IP-Interconnection. Zuvor wurden die „Transparency Guidelines“ und der „Quality of Service Framework Report“ verabschiedet. Beide Dokumente wurden im Dezember 2011 veröffentlicht.Zur Erklärung, wie die einzelnen Teile zusammengehören, hat BEREC Erläuterungen veröffentlicht, die unter anderem folgende Beobachtungen enthalten: Der IP-Interconnection-Markt hat sich bisher ohne nennenswerte Interventionen durch die Regulierungsbehörden auf ihren jeweiligen nationalen Märkten sehr gut entwickelt. Eine Trennung von Netz- und Diensteebene ist ein Charakteristikum des Best-Effort-Internet und hat Innovationen und Wachstum ermöglicht.Die Regulierung des Internetverkehrs und Differenzierungspraktiken sind zwar nicht per se problematisch, könnten aber für fragliche Zwecke oder in unangemessener Weise verwendet werden. Die Situation stellt sich in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich dar. BEREC schlägt allgemeine Kriterien vor, anhand derer die nationalen Regulierungsbehörden diese Praktiken auf Einzelfallbasis in ihren jeweiligen Märkten beurteilen können. BEREC zieht unter anderem folgende Schlussfolgerungen zum Thema Netzneutralität: Durch den Wettbewerb soll das Verhalten der Betreiber diszipliniert und die besten Angebote für Konsumenten sichergestellt werden. Dies hängt aber in hohem Maße von der tatsächlichen Transparenz und der Möglichkeit des Endverbrauchers zum einfachen Betreiberwechsel ab. Sowohl die nationalen Regulierungsbehörden als auch die Endverbraucher sollten die Möglichkeit haben, die Leistung des Internetzugangsdienstes und der Anwendungen, die über diesen Internetzugangsdienst verwendet werden, zu kontrollieren. Wo Wettbewerb oder Transparenz nicht ausreichend ausgeprägt sind, um allfällige Probleme zu behandeln, sollten es die vorhandenen regulatorischen Instrumentarien (einschließlich der Anforderungen an die Dienstequalität) den nationalen Regulierungsbehörden ermöglichen, diese Probleme in Zusammenhang mit Netzneutralität vorläufig zu behandeln (wobei noch nicht all diese Instrumentarien vollumfänglich getestet wurden). Die nationalen Regulierungsbehörden sind bereit, im Bedarfsfall jederzeit einzuschreiten.BEREC setzt sich für das offene Internet ein und wird weiterhin die Entwicklung am Markt genau verfolgen. BEREC wird sicherstellen, dass die nationalen Regulierungsbehörden auf jegliche zukünftige Entwicklungen im Bereich der Netzneutralität rasch und effektiv reagieren können. Inhalt der Dokumente Den von BEREC erhobenen Daten zum Internetverkehr zufolge („Traffic management data“) bieten die meisten Provider Internetzugangsdienste ohne anwendungsspezifische Einschränkungen an. Spezielle Techniken, wie die Sperrung oder Drosselung von Peer-to-Peer-Verkehr oder VoIP (was häufiger im Mobil- als im Festnetz vorkommt), könnten für die Konsumenten jedoch problematisch sein. BEREC kommt unter anderem zum Ergebnis, dass mindestens 20 % der Internetnutzer in Europa gewissen Einschränkungen bei ihrem Zugang zu VoIP-Diensten unterliegen, obwohl dies von Land zu Land unterschiedlich ist (abhängig zum Beispiel von der Anzahl der Betreiber, die uneingeschränkten Zugang anbieten).Der Bericht zu den Differenzierungspraktiken und den damit in Zusammenhang stehenden Problemen bei der Netzneutralität stellt ein Rahmenkonzept für die Analyse der Auswirkungen von Differenzierungspraktiken, wie beispielsweise die Sperre oder Priorisierung von Internetverkehr, auf den Wettbewerb und Innovationen dar. In dem Bericht werden verschiedene, auf Internetzugangsdienste angewendete Differenzierungspraktiken untersucht und deren potenzieller Schaden für die Interessen der Endkunden bzw. die negativen Auswirkungen sowohl auf den elektronischen Kommunikationsmarkt als auch auf den Content-Anwendungs- und Dienste-Markt betrachtet.In den „Guidelines on quality of service in the scope of net neutrality“ (Leitlinien zur Dienstequalität im Rahmen der Netzneutralität) werden die nationalen Regulierungsbehörden informiert, wie und auf welche Art sie ihre Befugnisse zur Erlassung von QoS-Mindestanforderungen gegenüber den Betreibern ausüben sollen, um Verschlechterungen im Internet-Traffic zu verhindern. Sie enthalten Leitlinien für die nationalen Regulierungsbehörden zur Einschätzung der verschiedenen Regulierungsmöglichkeiten im Bereich des Internet-Traffic unter Berücksichtigung des jeweiligen nationalen Umfelds. Das „Assessment of IP Interconnection in the context of net neutrality” (Evaluierung von IP-Interconnection in Zusammenhang mit Netzneutralität) untersucht die Geschichte der Entstehung des unregulierten IP-Interconnection-Marktes zwischen Internet-Providern und anderen Akteuren in der Wertschöpfungskette des Internet. Der Bericht analysiert, wie sich Abweichungen von der Netzneutralität auf der Ebene der Zusammenschaltung auswirken könnten, und beleuchtet regulatorische Aspekte.Das öffentliche Konsultationsverfahren zu den drei Dokumenten läuft bis 31. Juli 2012. Reaktionen und Stellungnahmen bitte – vorzugsweise in englischer Sprache – an das BEREC Program Management unter pm@berec.europa.eu.