TKK hält Telekom Austria zur Ermöglichung störungsfreier Breitbanddienste an

Pressemitteilung vom 30.01.2008

Mit zunehmender Häufigkeit kam es seit Sommer letzten Jahres zu massiven Störungen bei Breitbandkunden alternativer Anbieter. Die Beschwerden umfassten die Verringerung der erreichbaren Bandbreiten sowie Unterbrechungen bzw. Abbrüche der Breitbandverbindungen. An sechs über entsprechende Anzeige eines alternativen Betreibers in einem Aufsichtsverfahren untersuchten Standorten in Kärnten wurden von der Telekom-Control-Kommission (TKK) nunmehr von Telekom Austria (TA) neu in Betrieb genommene, so genannte „vorgelagerte Einrichtungen1“, als Ursache für diese Störungen festgestellt.

Durch die Verwendung dieser vorgelagerten Einrichtungen und die dadurch verursachten Störungen bei Kunden alternativer Betreiber verletzte Telekom Austria als marktbeherrschendes Unternehmen die ihr von der TKK auferlegten regulatorischen Verpflichtungen. In ihrer Sitzung vom 28.01.2008 hat die TKK der Telekom Austria daher aufgetragen, diese „vorgelagerten Einrichtungen“ so umzukonfigurieren, dass sie in den vom alternativen Betreiber genutzten Frequenzbereich keine Signale mehr senden dürfen, um weitere Störungen der Breitbandanschlüsse von Kunden alternativer Betreiber auszuschließen.

„Die vorliegende Entscheidung der TKK war kurzfristig notwendig, um Rechtsverletzungen Einhalt zu gebieten und den Wettbewerb für Betreiber und Endkunden zu sichern. Wie ernst die Regulierungsbehörden TKK und RTR-GmbH das Thema Kupferinfrastruktur nehmen, zeigt der öffentliche Diskussionsprozess, den die RTR-GmbH bereits im Juni 2007 im Rahmen eines Symposiums gestartet hat. Die von der RTR-GmbH im Herbst letzten Jahres angekündigte Industriearbeitgruppe zum Arbeitsschwerpunkt Next Generation Access (NGA) steht kurz vor ihrer ersten Sitzung. Gemeinsam mit der Branche wollen wir in diesem Forum Vorkehrungen treffen und Maßnahmen erarbeiten, damit die Nutzung des Local Loop – auch in Hinblick auf neue NGA-Breitbandtechnologien wie VDSL2 – nachhaltig optimal im Sinne des Wettbewerbs und der Volkswirtschaft gemanagt wird“, unterstreicht Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation, die Bedeutung von NGN/NGA.

1Bei den „vorgelagerten Einrichtungen“ handelt es sich um Digital Subscriber Line Access Multiplexer (DSLAMs). 

 

Die Entscheidung der TKK steht auf der Website der RTR-GmbH unter folgendem Link zum Download bereit: 

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