Lycamobile: vorläufig keine „Diensteabschaltung“ ab 1. Februar 2016 – Kundinnen und Kunden von Lycamobile können weiterhin telefonieren

Pressemitteilung vom 29.01.2016

Der Telekom-Regulierungsbehörde wurde durch eine Endkundenbeschwerde im September 2014 bekannt, dass bei Lycamobile Austria die Nummernübertragung (Portierung) der Handynummer nicht zu allen Mobilfunkanbietern möglich sein soll. Obwohl die Regulierungsbehörde umgehend ein Aufsichtsverfahren einleitete und Lycamobile wiederholt aufforderte, die Nummernübertragung uneingeschränkt zu ermöglichen, kam Lycamobile dieser Verpflichtung nicht nach. Daher hat die Regulierungsbehörde im Dezember 2015 entschieden, Lycamobile das Recht, Kommunikationsdienste anzubieten, per 1. Februar 2016 zu entziehen, wenn Lycamobile nicht bis einschließlich 31. Jänner 2016 die Rufnummernübertragung nachweislich ermöglicht.

Lycamobile hat sich darauf an das Bundesverwaltungsgericht gewandt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Antrag der Lycamobile, ihrer Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Nichtermöglichung  der Portierung (R 2/15-40, www.rtr.at/de/tk/R_2_15) aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, stattgegeben. Dies begründet das Bundesverwaltungsgericht damit, dass der Vollzug des angefochtenen Bescheides mit einem schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden verbunden wäre.

Bis das Bundesverwaltungsgericht eine inhaltliche Entscheidung getroffen hat, entfaltet der Bescheid damit keine Wirkung. Dies bedeutet, dass vorläufig die Allgemeingenehmigung der Lycamobile ab 1. Februar 2016 nicht ausgesetzt wird, und Lycamobile ihre Dienste weiterhin anbieten kann. Endkundinnen und Endkunden können somit bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Sache weiterhin Dienste der Lycamobile in Anspruch nehmen wie telefonieren oder SMS versenden.

„Es war davon auszugehen, dass Lycamobile aufgrund der Entscheidung der Telekom-Regulierungsbehörde alle Hebeln in Bewegung setzen wird, um die Nummernübertragung zu ermöglichen. Die von uns im Jänner durchgeführten Tests zeigten positive Entwicklungen“, sagt Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. „Ich gehe davon aus, dass bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Lycamobile den zugrunde liegenden Missstand vollständig beseitigt haben wird.“