Regulierungsbehörde erhält Zuständigkeit für Netzneutralitäts-Monitoring

Pressemitteilung vom 28.10.2015

Am 27. Oktober hat das Europäische Parlament über die EU-Verordnung betreffend offenes Internet und Roaming abgestimmt. Die Verordnung räumt nationalen Regulierungsbehörden eine weitreichende Kontrollfunktion über die Einhaltung der Bestimmungen zu offenem Internet ein.

„Mit der neuen TSM-Verordnung bekommen wir erstmals eine tatsächliche Handhabe für ein Thema, mit dem wir uns schon lange aktiv auseinandersetzen – der Netzneutralität“, kommentiert Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die Verordnung, die demnächst in Kraft treten soll.

Die Verordnung sieht vor, dass die nationalen Regulierungsbehörden zukünftig die Einhaltung der vorgesehenen Bestimmungen kontrollieren werden. „Wir sehen es als sehr positiv, dass wir hier Zuständigkeit erhalten und werden das Monitoring so schnell wie möglich aufsetzen“, so Gungl weiter.

Neue Regelung nicht optimal

„Die neue Verordnung in ihrer derzeitigen Form bleibt inhaltlich hinter unseren Erwartungen zurück und ist aus unserer Sicht nicht optimal“, bewertet Gungl die vorgesehenen Bestimmungen zur Netzneutralität. „Sie gibt uns aber ein Instrument in die Hand, mit dem wir arbeiten können.“

Details zum Monitoring

Durch die Verordnung werden die nationalen Regulierungsbehörden in Zukunft unter anderem ermächtigt, zu kontrollieren, ob Endkundinnen und Endkunden ihre Rechte aus der Verordnung in Anspruch nehmen können, Mindestqualitätskriterien zu erlassen und Fristen und Detailgrad der Informationspflichten für Internetzugangsanbieter festzulegen.

„Das Monitoring wird die nötigen Daten und Fakten liefern, um das Thema Netzneutralität auf einer sachlich fundierten Basis zu diskutieren. Man wird dann tatsächlich wissen, ob es Verletzungen der Netzneutralität gibt. Mehr Klarheit, mehr Tatsachen, weniger Spekulation darüber, was in den Netzen passiert – all das sollte zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Derzeit ist sie stark geprägt von Annahmen, Befürchtungen und Ängsten“, so Gungl, „durch das Monitoring können wir auch eine solide Entscheidungsgrundlage dafür schaffen, ob eine Nachschärfung erforderlich ist.“

Die Regulierungsbehörde wird der Europäischen Kommission und dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen (BEREC) zudem jährlich über den Zustand des offenen Internets in Österreich berichten sowie die Öffentlichkeit umfassend informieren.

Hintergrund

Schon bisher war die RTR auf dem Gebiet der Netzneutralität sehr aktiv, aufgrund der mangelhaften Rechtsgrundlage konnten jedoch keine unmittelbaren Maßnahmen gesetzt werden; vielmehr hat die RTR Experten-Wissen gesammelt, Gespräche mit allen Stakeholdern geführt und an BEREC-Arbeitsgruppen teilgenommen und so wichtige Vorarbeit für eine erfolgreiche Umsetzung der Verordnung geleistet.
Zuletzt trat sie mit der Tagung „Netzneutralität im Lichte der Konvergenz“ – www.rtr.at/de/inf/Netzneutralitaet14102014 – mit dem Thema an die Öffentlichkeit