Tarife für 05-Nummern entschärft: Neue Verordnung der RTR sorgt für mehr Transparenz Pressemitteilung vom 28.10.2010 „Wir haben die immer wiederkehrenden Beschwerden über zu hohe Telefonkosten sowie die intransparente Tarifgestaltung bei Anrufen, die mit dem Handy zu 05er-Nummern getätigt wurden, zum Anlass genommen, mit heutigem Tag per Verordnung neue Regelungen für Anrufe zu 05er-Rufnummern zu erlassen“, kündigt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, eine Änderung einer Verordnung der RTR-GmbH (KEM-V) an, die am 29. Oktober 2010 in Kraft tritt. Zwei getrennte Lösungen: für neue und bestehende Handyverträge Die neue Verordnung der RTR-GmbH zielt darauf ab, dass mit dem Handy getätigte Anrufe zu 05er-Rufnummern gleich viel kosten wie Anrufe zu „normalen“ Festnetznummern. „Mit A1 Telekom Austria und T-Mobile/tele.ring, bei denen das bis jetzt nicht der Fall war und ist, haben wir intensiv verhandelt. Es liegt uns ihre Zusage vor, dass sie ab 1. Jänner 2011 bestehenden Vertragskunden eine Tarifoption anbieten, die eine gleiche Tarifierung von 05er-Rufnummern und „normalen“ Festnetznummern vorsieht. Für maximal 2 Euro (brutto) monatlich kann der Kunde diese Option wählen“, so Serentschy. Ebenso erfreulich ist die Ankündigung der beiden Betreiber, dass für alle neuen Verträge ab dem 1. März 2011 Tarifmodelle gelten, bei denen Telefonate zu 05 gleich viel kosten wie zu geografischen Rufnummern. Verpflichtende Tarifansage, wenn Anrufe zu 05 teurer als ins Festnetz Für neue Handyverträge, die ab 1. März 2011 abgeschlossen werden, gilt ab 1. März 2011 die fixe Obergrenze von 40 Cent pro Minute für Anrufe zu 05er-Rufnummern. „Die Betreiber müssen allerdings eine Tarifansage schalten, wenn Anrufe zu 05er-Rufnummern mehr als zu Festnetznummern kosten“, erklärt Serentschy die Auflagen und verdeutlicht das anhand eines Beispiels: „Kosten Anrufe zu 05er-Rufnummern und zu Festnetznummern gleich viel oder sind beide in einem Package inkludiert, so ist keine Tarifansage erforderlich, da beide Rufnummernbereiche gleich behandelt werden. Kosten allerdings Anrufe zu 05er-Rufnummern 10 Cent und Anrufe ins Festnetz 2 Cent, oder sind Anrufe ins Festnetz in einem Minutenkontingent enthalten und Anrufe zu 05er-Rufnummern nicht, so ist eine Tarifansage vorgeschrieben.“ Neue Kurzrufnummer für Apothekendienste 1455 Per Verordnung wird auch eine neue Kurzrufnummer für Apothekendienste eingerichtet. Mögliche Dienste, die unter dieser Rufnummern abgerufen werden können, sind die Information über außerhalb der üblichen Zeiten geöffnete Apotheken, eine Arzneimittelhotline (z.B. für Blinde und Sehbehinderte) oder die Weitervermittlung zu einem dienstbereiten Apotheker. Die 2. Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung ist auf der Website der RTR-GmbH unter folgendem Link veröffentlicht: LinksKEM-V 2009