Medientransparenzgesetz: Ab 1. Oktober 2012 muss erstmals gemeldet werden RTR-GmbH bietet Hilfe über Telefon-Hotline anPressemitteilung vom 27.09.2012 Rund 5.600 Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, haben vom 1. bis 15. Oktober 2012 erstmals ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Fernsehen, Hörfunk, Printmedien oder auf Homepages sowie ihre Förderungen an Medieninhaber zu melden. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), die die Erfassung und Veröffentlichung der Meldungen für die KommAustria durchführt, steht den betroffenen Rechtsträgern ab sofort für Fragen unter der Telefon-Hotline 0043 1 580 58 469 sowie unter der E-Mail-Adresse medientransparenz@rtr.at zur Verfügung. Eine Liste mit Antworten auf regelmäßig auftretende Fragen (FAQs) ist unter http://www.rtr.at/de/m/Medientransparenz abrufbar. Zu den Meldepflichtigen zählen unter anderen die Bundesministerien, die Landesverwaltungen, Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern, Gemeindeverbände oder Unternehmen, an denen der Bund, die Bundesländer oder Gemeinden mit mindestens 50 Prozent beteiligt sind. Damit startet erstmals die fortan quartalsmäßige Meldepflicht nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“), das am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist. Eine Meldung müssen betroffene Rechtsträger in jedem Fall erstatten – auch wenn keine Aufwendungen oder Förderungen nach dem MedKF-TG angefallen sind. Für säumige Meldepflichtige sieht das Gesetz Sanktionen vor. Erfolgt keine Meldung – also auch keine Leermeldung – oder ist eine unvollständige oder unrichtige Bekanntgabe erfolgt, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 60.000 Euro. Für verspätet eingehende Meldungen gilt nach dem 15. Oktober zwar eine vierwöchige Nachfrist, jedoch muss die KommAustria auf ihrer Homepage nach Ablauf der gesetzlichen Meldefrist eine Liste veröffentlichen, auf der „Fristen-Sünder“ kenntlich gemacht werden. Die von der KommAustria im Auftrag des Gesetzgebers gesammelten Daten werden erstmals am 15. Dezember und in weiterer Folge vierteljährlich veröffentlicht. Eine Veröffentlichung erfolgt zeitgleich in einem offenen Format als Open Government Data, um eine Weiterverarbeitung der Daten durch die interessierte Öffentlichkeit zu ermöglichen.