Serentschy warnt vor hohen Telefonrechnungen im Urlaub: Surfen mit dem Handy kann teuer werden

Pressemitteilung vom 27.06.2008

„Die Schlichtungsstelle der RTR-GmbH ist in letzter Zeit häufig mit Beschwerden über hohe Telefonrechnungen konfrontiert, die aus einer Internetnutzung im Ausland oder in grenznahen Bereichen resultieren. Gerade im Urlaub ist das Handy oder die Datenkarte dafür prädestiniert, dass man die gewohnten Funktionen nützt, seine Mails abruft oder beispielsweise Websites aufruft. Telefonrechnungen nach einem Urlaub im Ausland bieten dann oft unangenehme Überraschungen“, umreißt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation, die Problematik.

Achtung: bei der Internutzung im Ausland fallen Roaminggebühren an

Bei der Internetnutzung im Ausland (mobiles Internet), beispielsweise mit dem Handy oder dem Laptop, handelt es sich um einen Roamingdienst. Die im Inland gültigen Tarife oder Tarifpakete, die ein bestimmtes Datenvolumen beinhalten, kommen daher in der Regel im Ausland nicht zur Anwendung.

„Wird mobiles Internet im Ausland genützt, gelten grundsätzlich eigene Tarife. Da es weder innerhalb noch außerhalb der Europäischen Union Preisobergrenzen für die Internetnutzung gibt, sind die Entgelte oftmals empfindlich hoch. Wir empfehlen daher, sich vor Urlaubsantritt unbedingt beim jeweiligen Betreiber zu informieren, welche Tarife bei der Nutzung von Internet im Ausland anfallen könnten“, appelliert Serentschy. „Einige Betreiber bieten zeitlich begrenzte Tarifpakete für Auslandsaufenthalte an. Alternativen für mobiles Internet sind die Nutzung von W-LAN im Hotel oder Hot Spots.“

Eurotarif nur für Telefonate innerhalb der Europäischen Union

Der Eurotarif, der seit letztem Jahr verpflichtend von allen Mobilfunkbetreibern angeboten werden muss, gilt ausschließlich für Telefonate (Sprachverbindungen) innerhalb der Europäischen Union sowie seit Dezember 2007 auch für Norwegen, Liechtenstein und Island. Keine gesetzlich festgelegte Preisobergrenze gibt es für SMS und MMS sowie für mobiles Internet.

Der Eurotarif beträgt derzeit für abgehende Telefonate maximal 59 Cent, für ankommende Telefonate maximal 29 Cent (jeweils inklusive USt.). Ab 30.08.2008 wird der Eurotarif weiter gesenkt und beträgt dann für abgehende Telefonate maximal 55,2 Cent sowie für ankommende Telefonate maximal 26,4 Cent (jeweils inklusive USt.). Zu beachten ist weiters, ob man im Eurotarifschema ist oder allenfalls einen anderen, so genannten Spezialroamingtarif nützt.

Informationspflicht für alle Mobilfunkbetreiber: Push-SMS-Service

Weiters sind alle Mobilfunkbetreiber seit 30.09.2007 verpflichtet, ihre Kunden umgehend nach Einreise in einen EU-Mitgliedstaat mit einem SMS über das Anfallen von Roamingentgelten für abgehende und ankommende Telefonate zu informieren. Seit Dezember 2007 gilt dies auch für Norwegen, Liechtenstein und Island. Dieses verpflichtende Push-SMS ist kostenlos und muss eine Preisinformation im konkreten Tarifschema des Kunden für aktive Anrufe im besuchten Land und in das Heimatland sowie für passive Anrufe enthalten. „Wenn man beispielsweise nach Slowenien fährt, muss man unmittelbar nach dem ersten Einbuchen in ein ausländisches Netz von seinem Betreiber ein SMS erhalten. Man weiß dann, wie viel ein Anruf innerhalb Sloweniens kostet bzw. wie viel ein Gespräch nach Österreich kostet“, verdeutlicht Serentschy die Regelung.

Das SMS des Betreibers muss außerdem eine kostenlose Telefonnummer enthalten, unter der ausführlichere Informationen über Roamingentgelte abrufbar sind. „Da wir die Erfahrung gemacht haben, dass die heimischen Mobilfunkbetreiber dieser Informationspflicht oftmals nicht oder nur mangelhaft nachkommen, bieten wir an, dass man uns bei Verletzung der Informationspflicht per Mail Bericht erstatten kann. Treten bei einem Betreiber Beschwerden gehäuft auf, werden wir ihn darauf hinweisen und die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der EU-Roaming-Verordnung ausnützen“, kündigt Serentschy an.

Außerhalb der Europäischen Union sowie außerhalb von Norwegen, Liechtenstein und Island ist die EU-Roaming-Verordnung nicht anwendbar; hier muss weder ein bestimmter Tarif angeboten, noch ein Push-SMS nach Einreise übermittelt werden.

Weitere Informationen zum Eurotarif sind auf der Website der RTR-GmbH veröffentlicht.