Frequenzen für mobile Breitbanddienste – RTR startet Konsultation Pressemitteilung vom 25.02.2011 Mit Inkrafttreten der aktuellen Novelle des Frequenznutzungsplans gelangen eine Reihe von Aufgaben und Entscheidungen, die für mobiles Breitband wichtig sind, in den Wirkungsbereich der Telekom-Control-Kommission (TKK). Einerseits wird die geänderte GSM-Richtlinie umgesetzt und damit die Voraussetzung für eine Nutzung der GSM-Frequenzen für Breitbandtechnologien geschaffen. Andererseits steht die Vergabe der sogenannten Digitalen Dividende (800-MHz-Band) an. Aufgrund des engen Zusammenhangs dieser Entscheidungen erachtet es die Regulierungsbehörde für wichtig, die Verfahren aufeinander abzustimmen. Durch diese Entscheidungen erfolgen zentrale Weichenstellungen für den österreichischen Mobilfunkmarkt zumindest für die nächsten 10 Jahre. Insbesondere die Frequenzbereiche unter 1 GHz stellen eine entscheidende Ressource für den Ausbau der Breitbandnetze im ländlichen Raum dar und sind daher maßgeblich für die Wettbewerbsfähigkeit eines Betreibers. Daher ist aus Sicht der Regulierungsbehörde zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs eine diskriminierungsfreie Vergabe essenziell. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Regulierungsbehörde im Rahmen einer Konsultation wichtige Anregungen zu sammeln und mögliche Szenarien zu diskutieren. Das Konsultationsdokument findet sich auf der Website der RTR-GmbH unter dem Link http://www.rtr.at/de/komp/Konsult_DD_Refarming. Stellungnahmen können bis 18. März 2011 per E-Mail eingebracht werden.