Rundfunkförderung: Neue papierlose Anträge beschleunigen Verfahren Fördergeber RTR-GmbH stellt auf ausschließliches Online-System umPressemitteilung vom 24.09.2013 Wenn Österreichs kommerzielle und nichtkommerzielle Programmveranstalter in diesen Tagen ihre Anträge auf Förderungen für das Jahr 2014 an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) richten, dann tun sie dies erstmals ausschließlich papierlos und online. Voraussetzung für die elektronischen Anträge an den Privatrundfunkfonds oder an den nichtkommerziellen Rundfunkfonds sind eine Benutzerkennung und eine elektronische Signatur.„Vor allem stellt das neue, elektronische Antragsverfahren für die Rundfunkveranstalter eine erhebliche Erleichterung und eine Reduktion des Zeitaufwandes für die einzelnen Verfahren dar“, erläutert Dr. Alfred Grinschgl, der als Geschäftsführer des Fachbereichs Medien der RTR-GmbH für die beiden Rundfunkfonds verantwortlich zeichnet. „Die bisherigen Postwege entfallen nun und werden durch die elektronisch signierten Online-Anträge und durch Verständigungsmails ersetzt. Und natürlich reduziert sich auch für uns der Verwaltungsaufwand beträchtlich“, so Grinschgl.Auf ihren Internetseiten informiert die RTR-GmbH im Bereich Förderungen ausführlich über das neue Antragsverfahren. Der derzeit laufende, erste Antragstermin für das Jahr 2014 endet für Anträge an den Privatrundfunkfonds am 18. Oktober 2013, für den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds am 31. Oktober 2013.Der Privatrundfunkfonds der RTR-GmbH ist für kommerzielle Fernseh- und Hörfunkveranstalter mit jährlich 15 Millionen Euro ausgestattet. Im Nichtkommerziellen Rundfunkfonds stehen 3 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel dienen der Förderung des österreichischen dualen Rundfunksystems und sollen die Rundfunkveranstalter bei der Erbringung eines hochwertigen und vielfältigen Programmangebots unterstützen.