Besserer Verbraucherschutz: starker Rückgang der Streitschlichtungsverfahren in der Schlichtungsstelle

Pressemitteilung vom 23.05.2013

„Die Anzahl der im Jahr 2012 bei der RTR-Schlichtungsstelle registrierten Verfahren ging deutlich zurück und sank von 5.470 Verfahren im Jahr 2011 auf 4.370 Verfahren im Jahr 2012“, zieht Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, anlässlich der Präsentation des Tätigkeitsberichts der Schlichtungsstelle Bilanz. „Zurückzuführen ist diese positive Entwicklung auf den in den letzten zwei Jahren verbesserten Verbraucherschutz. Aufgrund einer Gesetzesnovelle im November 2011 wurden wir ermächtigt, Verordnungen zu erlassen und dort einzugreifen, wo es Defizite für Verbraucher gab“, führt Serentschy weiter aus. „Durch die am 1. Mai 2012 in Kraft getretene Kostenbeschränkungsverordnung, die bei der Nutzung von mobilen Datendiensten ein Kostenlimit von 60 Euro an Überschreitungsentgelten vorsieht, wurden beispielsweise die Verfahren zu mobilen Datendiensten 2012 halbiert“, ergänzt Serentschy.

Mehr als 85 % der Schlichtungsfälle betreffen Mobilfunkbetreiber

Der überwiegende Anteil der Schlichtungsfälle betrifft Mobilfunkbetreiber. So entfielen 3.774 von 4.370 der im Berichtsjahr eingebrachten Verfahren auf Probleme mit Mobilfunkbetreibern. Die Spitzenreiter sind mit 1.587 Verfahren A1 mobil und mit 1.380 Verfahren T-Mobile. Mit nur 237 Verfahren ist Orange positiv hervorzuheben.

Neue Kostenfalle: Contentdienste (WEB/WAP-Billing)

„Als neuer Schwerpunkt bei den Verfahren kristallisierte sich im letzten Jahr der Bereich Contentdienste heraus, die man über die Oberfläche seines Smartphones oder Computers adressiert. Gab es 2011 nur 57 Verfahren zu dieser Thematik, stiegen sie 2012 auf 518 Verfahren an“, macht Serentschy auf die jüngste, besorgniserregende Entwicklung in der Schlichtungstätigkeit aufmerksam. „Die Geschäftsanbahnung ist bei diesen Diensten nicht immer sauber. Gelockt wird vielfach mit Gewinnversprechen und Gratisspielen. Das Resultat sind kleinere oder größere Fixbeträge auf den monatlichen Telefonrechnungen“, beschreibt Serentschy das Wesen der Contentdienste. Er rät in diesem Zusammenhang zu einer genauen Kontrolle der Telefonrechnung und gegebenenfalls einen Rechnungseinspruch zu machen.

Neues Service der Regulierungsbehörde: RTR-Netztest

Der RTR-Netztest, der unter www.netztest.at veröffentlicht ist, stellt Nutzerinnen und Nutzern Informationen über die aktuelle Dienstequalität (u. a. Upload, Download, Ping, Signalstärke) ihres Internetzugangs zur Verfügung.

„Mit dem RTR-Netztest kann man jederzeit und überall seinen über Mobilfunk oder Festnetz realisierten Internetzugang hinsichtlich Datenrate und Qualität überprüfen“, stellt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, das neue Service der Regulierungsbehörde vor. „Unser Ziel ist es, bei den Verbrauchern die Sensibilität und den Kenntnisstand hinsichtlich der Datenraten (down- und upload) und der Qualität der Internetversorgung zu heben. Denn immer wieder werden bei den diversen Internetprodukten Datenraten versprochen, die mit der Realität nicht Schritt halten können“, erklärt Serentschy die Motivation für die Entwicklung dieses Instruments.

Weitere Informationen zum Konsumentenservice der RTR-GmbH sind unter www.rtr.at/de/tk/KonsumentenService abrufbar.

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