KommAustria bestellt ORF-Prüfungskommission neu Finanzprüfer sind wesentliches Element der ORF-Kontrolle durch die unabhängige MedienbehördePressemitteilung vom 22.06.2015 Für die Gebührenzahler hat die Tätigkeit der ORF-Prüfungskommission unmittelbare Bedeutung, denn eine ihrer wesentlichen Aufgaben besteht in der Kontrolle der wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Verwendung des ORF-Programmentgelts. Außerdem obliegen ihr die jährlichen Abschlussprüfungen des ORF und seiner Konzerngesellschaften. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat jetzt die zwei Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien „KPMG Austria“ und „PKF Wien“ zu der nach dem ORF-Gesetz vorgeschriebenen Prüfungskommission bestellt, die aus mindestens zwei Mitgliedern zu bestehen hat. Die neue Prüfungskommission nimmt ihre Arbeit im Oktober 2015 auf, wenn die gesetzlich auf fünf ORF-Geschäftsjahre befristete Tätigkeit der gegenwärtigen Prüfungskommission endet. „Die Mitglieder der ORF-Prüfungskommission werden streng nach dem Bundesvergabegesetz auf Basis einer europaweiten Ausschreibung ermittelt“, sagt Mag. Michael Truppe, Mitglied des für die Wirtschaftsaufsicht zuständigen Senates I der KommAustria. „Es zählt die Qualifikation, das Prüfkonzept, das die Bewerber vorschlagen, und last but not least der Preis. Wir hatten unter sehr guten Bewerbungen auszuwählen, die in allen Punkten dicht beieinander lagen.“ Unter dem Aspekt der Qualifikation überzeugten PKF und KPMG Austria die Medienbehörde unter anderem durch ihre bereits mehrfach in der Tätigkeit für große Unternehmen erprobte Zusammenarbeit. Zudem weisen die beiden, von den Kanzleien benannten Schlüsselpersonen persönliche Berufserfahrungen auf, die sie für die gegenständliche Aufgabe besonders geeignet erscheinen lassen. So war Mag. Peter Ertl, Mitglied des Geschäftsleitungsausschusses der KPMG, ab April 2003 ein Jahr lang Mitglied des ORF-Stiftungsrates und ist daher mit den internen Abläufen des Programmveranstalters vertraut. PKF-Geschäftsführer und Wirtschaftsprüfer Dr. Andreas Staribacher verfügt über umfangreiche Erfahrungen als gerichtlich beeideter Sachverständiger. Als ehemaliger Finanzminister ist Dr. Staribacher zudem mit komplexen Fragen der Verwaltung öffentlicher Mittel vertraut. Die gemäß gesetzlichen Vorgaben spätestens im Jahr 2017 erforderliche Überprüfung und allfällige Anpassung des ORF-Programmentgelts wird einen der Tätigkeitsschwerpunkte der neuen Prüfungskommission darstellen. Die Medienbehörde KommAustria möchte sich aus dem gegebenen Anlass bei der gegenwärtig noch im Dienst befindlichen Prüfungskommission aus „BDO Austria GmbH“ und „Grant Thornton Unitreu GmbH“ für die bis zum heutigen Tage hervorragende, engagierte und stets zuverlässige Arbeit bedanken.