PCK erhebt keinen Widerspruch zur Entgeltänderung der Österreichischen Post AG Pressemitteilung vom 22.02.2011 Die Post-Control-Kommission (PCK) hat in ihrer Sitzung vom 21. Februar 2011 den angezeigten Entgelten der Österreichischen Post AG nicht widersprochen. Für die Zustellung nationaler Briefe bis 20g (Standardbrief) wird das Entgelt hinkünftig 62 Cent betragen, für nationale Briefe bis 50g 90 Cent. Die am 15. November 2010 eingebrachte Tarifanzeige war auf Grundlage des Postmarktgesetzes (PMG) zu behandeln. Damit hat die zweimonatige Verfahrensfrist der PCK mit 1. Jänner 2011 zu laufen begonnen. Der Entscheidung durch die PCK ging eine Gutachtenserstellung voraus. Die hier relevanten Entgelte im Bereich des Universaldienstes (Einzelsendungsentgelte und Entgelte im Universaldienst) wurden im Hinblick auf die allgemeine Erschwinglichkeit, Kostenorientierung, Transparenz und Nichtdiskriminierung geprüft. Weiters wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Bereichen Brief National, Brief International und Info.Mail von der PCK geprüft. Nach mehrmaligen Besprechungen mit der Österreichischen Post AG entsprechen diese nunmehr den maßgeblichen Bestimmungen des Postmarktgesetzes, Konsumentenschutzgesetzes und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Zuge des Verfahrens wurden u.a. folgende Anpassungen vorgenommen: Generelle Anpassungen verschiedener AGB-Klauseln bei unklaren oder unverständlichen Formulierungen.Mehr Transparenz für den Konsumenten beispielsweise im Hinblick auf eine klare Trennung zwischen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.Anpassung von Fristen zugunsten der Konsumenten (z.B. betreffend Ansprüche bei verzögerter Zustellung). Anpassung einer AGB-Klausel im Hinblick auf datenschutzrechtliche Vorgaben. Mit Inkrafttreten des Postmarktgesetzes am 1. Jänner ist der „reservierte Dienst“, das so genannte Monopol der Österreichischen Post AG, gefallen. Die Österreichische Post AG muss Tarife für die Zustellung von Postsendungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Universaldienstbereich von der PCK prüfen lassen.