Zusatzinformationen zur Entscheidung der TKK zum TA-Kombiprodukt Pressemitteilung vom 21.11.2007 Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat in ihrer Sitzung vom 21.11.2007 betreffend das als Weihnachtsaktion am 15.11.2007 in den Markt gebrachte Kombiprodukt der Telekom Austria beraten und folgende Entscheidung getroffen:Das bestehende Kombiprodukt um EUR 19,90 (bestehend aus einem „TikTak Privat“-Anschluss, einem Breitbandinternetzugang mit einer Datenübertragungsrate von 2.048/384 kbit/s (Flat) und einem Mobilangebot von bis zu 3 SIM-Karten mit einem Tarif von 5 Cent in alle Netze) widerspricht in mehreren Punkten bestehenden Bescheidbestimmungen bzw. Bestimmungen des allgemeinen Wettbewerbsrechts. Dies obwohl Telekom Austria für Neukunden von auf Entbündelung spezialisierten Unternehmen eine margin-squeeze-freie Entbündelungsmiete von EUR 6,35 (statt regulär EUR 10,70) pro Monat, bzw. Nachfragern von Naked-DSL-Leistungen ein ebensolches Angebot um EUR 14,57 (anstelle von EUR 21,04) zeitgerecht angeboten hatte.Folgende wesentliche Anpassungserfordernisse wurden seitens der TKK festgestellt und deren Beseitigung als erforderlich angesehen.1. Telekom Austria darf künftig das zurzeit allen Bestandskunden um EUR 19,90 angebotene Kombipaket nur mehr Neukunden anbieten. Als Neukunden sind alle Kunden zu verstehen, die bislang keinen Breitbandanschluss der Telekom Austria hatten. Unbeschadet davon kann Telekom Austria ihren Bestandskunden ein eigenes Produkt anbieten, das aber jedenfalls den einschlägigen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen hat; d.h. insbesondere durch Mitbewerber nachbildbar sein muss.2. Telekom Austria hat ein in den technischen Parametern entsprechendes Vorleistungsangebot für jene alternativen Betreiber bzw. Internet Service Provider, die ihren Kunden ausschließlich Breitbanddienste bereitstellen (wobei der Sprachtelefoniedienst von Telekom Austria erbracht wird), anzubieten, das diesen ermöglicht, sowohl ihren Bestands- als auch ihren Neukunden ein margin-squeeze-freies, dem Angebot der Telekom Austria analoges Produkt anzubieten.3. Das Kombipaket umfasst auch Mobildienste (der Mobilkom), die in der konkreten Ausprägung am Markt als stand-alone-Produkt nicht verfügbar sind, weshalb das Produkt aus Sicht der TKK angepasst werden muss oder aber ein marktgängiges Produkt seitens des Schwesterunternehmens Mobilkom in Verkehr zu bringen ist.4. Zur zeitlichen Dimension: Telekom Austria erwächst aus obigen Umständen ein erheblicher Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern, weshalb sie von der TKK aufgefordert wurde, über die entsprechenden neu anzubietenden Vorleistungsangebote mit heutigem Tag (21.11.2007) zu informieren und diese bis spätestens 27.11.2007 den Mitbewerbern anzubieten.5. Nachdem Telekom Austria das Kombipaket lanciert hat, ohne gleichzeitig auf der Vorleistungs- und Endkundenebene auflagenkonforme und für alle relevanten Gruppen von Mitbewerbern adäquate Produkte anzubieten, das es letzteren ermöglicht hätte, ihren Bestands- bzw. Neukunden zeitgleich ein zur Aktion der Telekom Austria entsprechendes Produkt zu offerieren, hat Telekom Austria die daraus entstehenden wettbewerblichen Nachteile durch eine entsprechende Absenkung der monatlichen Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung (Entbündelung) von ggw. EUR 10,70 auf EUR 10,44 auszugleichen.Das bereits am Markt befindliche Vorleistungsangebot für Naked-DSL (ein Breitbandanschluss, bei dem die Telefonie auf Basis des IP durch den alternativen Anbieter erbracht werden kann), war aus Sicht der TKK nicht zu beanstanden. Die wettbewerbliche Problematik des mobilen Endkundenproduktes wurde von Telekom Austria bzw. Mobilkom bereits durch ein entsprechendes stand-alone-Endkundenangebot, das auch den Kunden alternativer Anbieter offensteht, entschärft.