TKK senkt Mobilterminierungsentgelte: Mobilfunkbetreiber erhalten ab 1. Jänner 2009 4,5 Cent pro Minute Pressemitteilung vom 21.04.2009 In ihrer Sitzung am 20. April 2009 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) acht Zusammenschaltungsverfahren abgeschlossen und darin die Entgelte für die Leistung der Zustellung eines Sprachrufes in ein Mobilfunknetz (Mobilterminierung) festgelegt. Alle Mobilfunkbetreiber erhalten für die Zustellung eines Sprachrufes in ihr Netz rückwirkend ab 1. Juli 2008 5,72 Cent pro Minute und ab 1. Jänner 2009 4,5 Cent pro Minute. Die deutlich geringeren Entgelte sind auf Kostensenkungen zurückzuführen. Gründe für die starke Kostendegression bei allen Betreibern sind das hohe Wachstum der mobilen Sprachminuten und die vermehrte und erfolgreiche Nutzung von mobilem Breitband. Mobilterminierungsentgelte werden bis 2011 auf 2,01 Cent gesenkt Weiters hat die TKK am 20. April 2009 Bescheidentwürfe zur Marktanalyse der betreiberindividuellen Mobilterminierungsmärkte für den Zeitraum ab etwa Mitte 2009 bis ins erste Halbjahr 2011 beschlossen und die Mobilbetreiber Mobilkom, T-Mobile, Orange und Hutchison als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht (auf den Märkten für Terminierung in ihre eigenen Mobilfunknetze) festgestellt. Daher sollen ihnen spezifische Verpflichtungen zur Nichtdiskriminierung, zur Zusammenschaltung, zur Veröffentlichung eines Standardangebotes hinsichtlich der Mobilterminierungsleistung sowie eine Verpflichtung zur Kostenorientierung auferlegt werden. Die Verpflichtung zur Kostenorientierung der Mobilterminierungsentgelte wurde aufgrund der oben angeführten Kostendegression für alle Betreiber in Form einer schrittweisen halbjährlichen Absenkung der jeweiligen Entgelte („Gleitpfad“) von 4,5 Cent auf 2,01 Cent (ab 1. Jänner 2011) operationalisiert; dieser Zielwert entspricht den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung für die Leistung der Mobilterminierung. Senkungen der Entgelte für die Terminierungsleistung stehen in Übereinstimmung mit einer in Aussicht genommenen Empfehlung der Europäischen Kommission betreffend Terminierungsentgelte. Gleich hohe Entgelte für alle Betreiber – positiver Impuls für das Festnetz Mit der Festlegung von symmetrischen Entgelten für Mobilterminierung, d.h. von gleich hohen Entgelten für alle Mobilfunkbetreiber, und einer deutlichen Heranführung an die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, werden wettbewerbliche Verzerrungen hintan gehalten, die sich aus überhöhten Entgelten ergeben. Durch die niedrigeren Terminierungsentgelte, die Festnetzbetreiber für die Zustellung ihrer Gespräche in Mobilnetze zu entrichten haben, werden der Festnetzsektor und die Festnetzkunden hinsichtlich der Kosten entlastet und damit Quersubventionierungen verhindert. Es ist davon auszugehen, dass sowohl Mobilfunkkunden als auch Festnetzkunden von der vorgeschlagenen Maßnahme profitieren werden. Weiteres Procedere: öffentliche Konsultation der Bescheidentwürfe Die Marktanalyseentscheidungen sind derzeit im Entwurfsstadium und werden nun national und europaweit konsultiert; mit einer finalen Entscheidung der TKK ist noch im ersten Halbjahr 2009 zu rechnen. Die Entscheidungen sind auf der Website der RTR-GmbH unter Entscheidungen abrufbar.