Erste RTR-Konsultation zur Multiband-Vergabe 2020 Die RTR stellt die ersten Gedanken und Vorschläge zur zweiten 5G-Vergabe zur Diskussion. Gegenstand sind die Frequenzbänder 700/1500/2100 MHz, die im ersten Quartal 2020 vergeben werden sollen.Pressemitteilung vom 20.12.2018 Sehr weitreichende Versorgung der Bevölkerung soll mit Auflagen sichergestellt werden; Mitbewerber ohne eigenes Netz sollen im Wettbewerb abgesichert werden; Ausdrückliche Einladung an alle Interessierten, ihre Ansichten mitzuteilen.„Es geht hier um die nächsten 20 Jahre“, sagt Telekom-Regulator Johannes Gungl. „Wir haben mit der Multiband-Vergabe 2020 das mittelfristig letzte Spektrum, das hervorragend dafür geeignet ist, jede Österreicherin und jeden Österreicher mit mobilem 5G-Breitbandinternet zu versorgen.“ Diese Versorgung, aber auch der Wettbewerb und der neue Mobilfunkstandard 5G sind es, die Österreich zukunftsfähig machen. Während die Regulierungsbehörde im Februar 2019 das Kapazitätsspektrum und Pionierband für 5G versteigert (3,4 bis 3,8 GHz), ist diese erste Konsultation der offene Dialog zur Multiband-Vergabe 2020 (700/1500/2100 MHz). Die RTR lädt ausdrücklich alle Interessierten aus allen Branchen und Sektoren ein, ihre Meinungen und Ansichten im Rahmen der Konsultation mitzuteilen. Das Konsultationsdokument und die Details zum Ablauf sind auf der RTR-Webseite veröffentlicht. Das Ende der ersten Konsultation ist der 20. Februar 2019. [Anm.: Auf Anfrage seitens mehrerer Konsultationsteilnehmer wurde der Konsultationszeitraum um eine Woche verlängert. Damit endet die Konsultationsfrist am 27. Februar 2019.] Von 5G sollen alle profitieren Das Band 700 MHz (Flächenspektrum) hat sehr günstige Ausbreitungseigenschaften. Dieses eignet sich daher sehr gut, das politische Ziel einer nahezu flächendeckenden Versorgung zu erreichen. Für die Multiband-Vergabe 2020 schlägt die RTR daher weitreichende Versorgungsauflagen vor. Zur Diskussion stehen die Ziele „durchgängige Versorgung von Autobahnen und hochrangige Straßen“, „Versorgung des Lebensraums der Bevölkerung“ und „Versorgung von Haushalten mit unzureichendem Internetzugang“. Diese sollen mit 5G-Basisauflagen und erweiterten Versorgungsauflagen erreicht werden. Beispiel „Lebensraum der Bevölkerung“: Die Bundesregierung will Österreich bis 2025 flächendeckend mit 5G versorgen. Flächendeckung ist aufgrund der Topografie der Alpenrepublik weder sinnvoll noch finanzierbar. Daher konzentriert sich die Versorgung hier auf Gebiete, in denen sich die Menschen hauptsächlich bewegen. Konkret sollen 90 bis 95 Prozent des Dauersiedlungsraums aller Städte und Gemeinden mit einer Datenrate von 30 Mbit/s erreicht werden. Darüber hinaus erwägt die Regulierungsbehörde auch Versorgungsauflagen für Gebiete außerhalb des Dauersiedlungsraums. Das Teilen von Infrastruktur ist bei der Erfüllung von allen Versorgungspflichten ausdrücklich erlaubt. Wettbewerb Wettbewerb sichert leistbares 5G, leistbare Versorgung und Investitionen. Um ihn zu schützen und nachhaltig aufrechtzuerhalten, erstellte die Regulierungsbehörde eine Analyse von potentiellen Wettbewerbsproblemen nach der Multiband-Vergabe 2020. Zur Diskussion gelangen unter anderem Spektrumskappen, also Deckelungen, wieviel MHz ein Bieter maximale erhalten kann, oder Auflagen, um Betreibern ohne eigene Infrastruktur (MVNOs) auch in Zukunft den Zugang zum Markt zu ermöglichen. Über die RTR Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Johannes Gungl) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. Weitere Informationen unter www.rtr.at DownloadsFoliensatz_PK_20122018 (PDF, 1599.3kB)