TKK entscheidet: Silver Server darf Infrastruktur der ÖBB für Kommunikationsdienste nutzen

Pressemitteilung vom 20.11.2009

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat am 20.11.2009 erstmalig die Mitbenutzung von Leerverrohrungen nach den im Sommer 2009 novellierten Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) über Wegerechte angeordnet.

Mit der heutigen Entscheidung, die ab sofort in Kraft tritt, hat die Telekom-Control-Kommission nun erstmals Detailregelungen über die Mitbenutzung fremder Infrastruktur beschlossen und veröffentlicht. So wurde über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Anordnungsparteien, über die grundsätzlichen Modalitäten des Zugangs zur fremden Infrastruktur, über die Wartung der Anlagen, über Kündigungsmöglichkeiten und über das für die konkret angeordnete Mitbenutzung angemessene Entgelt (hier: 0,64 Euro pro Laufmeter und Monat für Leerrohre entlang eines Straßenzuges in Wien) entschieden.

Mit der TKG-Novelle 2009 wurde einerseits der Kreis der Verpflichteten erweitert, so dass nunmehr auch Unternehmen außerhalb der Telekommunikationsbranche unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Mitbenutzung ihrer Infrastruktur zu gestatten, wenn diese für den Ausbau von Breitbandnetzen verwendet werden soll. Andererseits wurden auch die verfahrensrechtlichen Bestimmungen geändert. Insbesondere wurde die Entscheidungsfrist der Telekom-Control-Kommission über Anträge auf Mitbenutzung von vier Monaten auf sechs Wochen verkürzt.

Die Entscheidung der Telekom-Control-Kommission finden Sie nachfolgend:

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