Entgelt für Papierrechnungen: Regulierungsbehörde stellt gegen sparfon Antrag beim Kartellgericht

Pressemitteilung vom 19.09.2014

In den letzten Monaten wurde die Regulierungsbehörde immer wieder damit konfrontiert, dass die Firma sparfon GmbH, mit Sitz in Wien, für die postalische Zustellung von Papierrechnungen ein Entgelt in Höhe von 1,5  Euro einhebt. Das ergab sich aus Schlichtungsverfahren, die bei der RTR-GmbH eingebracht wurden und aus Hinweisen der Arbeiterkammern.

„Wir haben sparfon mehrfach darauf hingewiesen, dass den Kunden Papierrechnungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Dennoch hat sparfon ihr rechtswidriges Vorgehen nicht eingestellt“, führt Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, aus.

Die sparfon bereichert sich somit an jeder einzelnen Papierrechnung mit 1,5 Euro. Hochgerechnet auf die Kundenanzahl und auf die Dauer von mindestens fünf Monaten handelt es sich dabei um einen erheblichen Betrag.

„Um diese Vorgangsweise der sparfon abzustellen, setzen wir ein klares Signal. Rechtswidriges Verhalten eines Betreibers darf sich nicht auszahlen und nicht am Rücken der Kunden ausgetragen werden. Daher hat die Regulierungsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf ‚Abschöpfung der Bereicherung‘ gestellt“, erläutert Gungl weiter. Das Kartellgericht kann nun einen Betrag in der Höhe der rechtswidrig erzielten Einnahmen einfordern.

Weitere Informationen zum Konsumentenservice der Schlichtungsstelle der RTR-GmbH sind unter www.rtr.at/de/tk/KonsumentenService abrufbar.