Regulierungsbehörde genehmigt die Änderung der Eigentümerstruktur der A1

Pressemitteilung vom 17.06.2014

In ihrer Sitzung vom 16. Juni 2014 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) die Änderung der Eigentümerstruktur an der A1 Telekom Austria AG, die sich durch den Abschluss eines Syndikatsvertrages zwischen Carso Telecom B.V. und der Österreichischen Industrieholding AG ergibt, genehmigt.

Bei Änderungen der Eigentümerstruktur bei Mobilfunkbetreibern ist gemäß Telekommunikationsgesetz – neben den Zuständigkeiten der Wettbewerbsbehörden – auch die Genehmigung der TKK einzuholen. Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit der TKK sind Frequenznutzungsrechte (UMTS-Frequenzen), die der A1 Telekom Austria AG in Verfahren von der Regulierungsbehörde zugeteilt wurden. Beurteilt werden technische Aspekte sowie mögliche Auswirkungen auf den Wettbewerb.

Syndikatsvertrag: keine maßgeblichen Auswirkungen auf den Wettbewerb

„Die Prüfung hat dann im vorliegenden Fall ergeben, dass die Änderung der Eigentümerstruktur zu keinen technischen Auswirkungen führt, da die Nutzungsbedingungen hinsichtlich der zugeteilten Frequenzen unverändert bleiben. Es kommt auch zu keiner Beeinträchtigung des Wettbewerbs, da keine Verschränkung mit anderen nationalen Mitbewerbern gegeben ist“, erläutert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die Entscheidung der TKK.

Die Entscheidung der Regulierungsbehörde unter dem nachfolgenden Link abrufbar:

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