Kampf gegen Missbrauch bei Mehrwert-SMS: RTR-GmbH setzt auf schärfere Kontrolle der Diensteanbieter

Pressemitteilung vom 16.11.2007

 „In den letzten Wochen verzeichneten wir vermehrt Anfragen und Beschwerden zu Mehrwert-SMS. Von 3.470 bei uns bis Mitte Oktober verzeichneten Streitschlichtungsfällen betreffen 440 Fälle Mehrwert-SMS. Im Mittelpunkt dieser Beschwerden stehen oft SMS, die nicht bestellt, aber trotzdem verrechnet wurden“, gibt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation, die Entwicklung bei den Streitschlichtungsfällen bekannt. „Obwohl es in Österreich per Verordnung verboten ist, für die Zusendung von unbestellten SMS Entgelte zu verrechnen, gibt es in der Branche immer wieder schwarze Schafe, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Ein generelles Verbot von SMS-Mehrwertdiensten stelle ich allerdings in Frage, da es zahlreiche sinnvolle Dienste gibt, die bei einem Verbot nicht mehr erbracht werden könnten.“

Schärfere Kontrolle der Diensteanbieter durch die RTR-GmbH

Unter dem Eindruck der jüngsten Entwicklung wurde seitens der RTR-GmbH daher der Entschluss gefasst, unter Einbindung aller Beteiligten entschieden gegen diese schwarzen Schafe vorzugehen. Neben den bisher schon bestehenden und genützten Möglichkeiten, bei Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen Verfahren durchzuführen, wird ein Focus der Maßnahmen vor allem in der Schaffung einer Vernetzung aller Beteiligten, wie z.B. Konsumentenschutzorganisationen, Mobilfunk­betreiber, zuständigen Behörden, etc. liegen. So soll sichergestellt werden, dass Aktionen einzelner schwarzer Schafe frühzeitig erkannt werden und konzertiert dagegen vorgegangen wird. „Wenn mit allen möglichen Mitteln und gemeinsam der Missbrauch von Mehrwertdiensten bekämpft wird, wird es uns gelingen, den einzelnen Raubrittern das Wasser abzugraben und die Probleme in einem marginalen Bereich zurückzudrängen“, so Serentschy. „Wir mussten erkennen, dass die Selbstreinigungskräfte in diesem Markt nicht funktionieren und deshalb werden wir ab sofort alle rechtlichen Mittel, die uns zur Verfügung stehen, in aller Härte ausschöpfen.“

Schutz vor unverlangten, kostenpflichtigen SMS: SMS-Mehrwertdienst-Sperre

„Um sich vor unverlangten, kostenpflichtigen Mehrwert-SMS wirksam zu schützen, kann man bei seinem Betreiber kostenlos die Einrichtung der so genannten SMS-Mehrwertdienst-Sperre beantragen“, empfiehlt Serentschy. „Vor kostenlosen Werbe-SMS, die oftmals durch die Nennung einer entsprechenden Telefonnummer einen Dienst suggerieren, hilft die Sperre allerdings nicht.“

Wichtig: Rechnungskontrolle und gegebenenfalls Rechnungs­einspruch

„Wir verstehen das Unverständnis der Konsumentinnen und Konsumenten, wenn sie auf ihren Telefonrechnungen Beträge für SMS-Dienste vorfinden, die sie wissentlich nicht bestellt haben, aber bezahlen sollen. Umso wichtiger ist es, dass man jede Handy-Rechnung genau kontrolliert. Sollten sich auf der Rechnung Beträge für Leistungen finden, die nicht in Anspruch genommen wurden, empfehlen wir, unbedingt beim entsprechenden Betreiber innerhalb der vorgesehenen Frist die Rechnung zu beeinspruchen. Nur so hat man eine Chance auf Rückerstattung“, so Serentschy.

Vorsicht bei der Weitergabe der Handynummer  im Internet

„Außerdem sollte man bei der Weitergabe von persönlichen Daten vorsichtig zu sein. Gerade das Internet verlockt gerne dazu, bei Kundenbindungsprogrammen oder Umfragen, die Handynummer und weitere persönliche Angaben ins Web zu stellen. Häufig werden diese Daten dann missbräuchlich verwendet und es gibt keinerlei wirksame Handhabe dagegen“, appelliert Serentschy.

Weitere Informationen zum Rechnungseinspruch sind auf der Website der RTR-GmbH unter www.rtr.at/konsumentenservice veröffentlicht.