Medientransparenzgesetz: KommAustria veröffentlicht „Ampelliste“ zur Datenerhebung des 2. Quartals 2014

Pressemitteilung vom 16.07.2014

5.407 öffentliche Rechtsträger haben im Zeitraum vom 1. bis 15. Juli 2014 der Medienbehörde KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie ihre Förderungen an Medieninhaber aus dem zweiten Quartal 2014 bekannt gegeben. Damit kamen sie der quartalsmäßigen Meldepflicht gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) nach.

239 weitere Rechtsträger versäumten ihre Meldepflicht. Welche Rechtsträger dies sind, ist nun aus der so genannten „Ampelliste“ ersichtlich, die die KommAustria heute veröffentlicht hat. Die „Ampelliste“ kann auf den Internetseiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingesehen werden. Die säumigen Rechtsträger erhalten in den kommenden Tagen Mahnschreiben, ab deren Zustellung eine vierwöchige Nachmeldefrist eingeräumt wird. Wer diese Frist nutzt, kann ein Verwaltungsstrafverfahren noch abwenden.

Nach Ablauf der Nachmeldefristen wird die KommAustria alle eingelangten Daten aus der Erhebung zum zweiten Quartal 2014 am 15. September 2014 veröffentlichen.

Die heute veröffentlichte „Ampelliste“ steht nachfolgend als PDF-Datei oder als open government data im CSV-Format zur Verfügung:

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