KommAustria prüft den Rundfunkveranstalter Kanal Telemedial

Pressemitteilung vom 16.05.2008

In den letzten Wochen und Monaten wurde die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) mit mehr als 100 Anfragen über den Rundfunkveranstalter Kanal Telemedial Privatrundfunk GmbH (Kanal Telemedial) konfrontiert. Kanal Telemedial sendet überwiegend aus Ludwigsburg (Baden-Württemberg). Die Beschwerden kamen haupt­sächlich aus Deutschland. Die KommAustria stellt dazu fest, dass sie sowohl von Amts wegen als auch aufgrund von Anfragen fortlaufend prüft, ob seitens Kanal Telemedial Verletzungen von Bestimmungen des Privatfernsehgesetzes (PrTV-G) vorliegen. Aus Gründen der im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) festgelegten Amtsverschwiegenheit ist die KommAustria jedoch nicht befugt, nähere Informationen zu anhängigen Verfahren der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Die Entscheidungen der KommAustria werden in Kürze fallen.

Die KommAustria hat bereits im März 2008 eine Rechtsverletzung von Kanal Telemedial festgestellt. Gegen diesen Bescheid hat Kanal Telemedial beim Bundeskommunikationssenat (BKS) Berufung eingelegt.

KommAustria kann Sendeplätze nicht beeinflussen

Zu dem oftmals geäußerten Vorwurf, die KommAustria lasse zu, dass Kanal Telemedial unmittelbar nach Ende des Kinderprogramms KIKA empfangbar ist, ist festzuhalten, dass die KommAustria keinerlei Einflussmöglichkeit auf eine bestimmte Kanalbelegung bei internationalen Satellitenbetreibern hat. Auf welchen Kanälen ein Rundfunkveranstalter sendet, ist eine rein privatrechtliche Vereinbarung zwischen einem Rundfunkveranstalter und einem Satellitenbetreiber.

"Dass man in Österreich auch seitens der Marktteilnehmer sehr sensibel mit Sendeinhalten umgeht, zeigt, dass beispielsweise Kabel-TV-Wien für rund 500.000 Wiener Haushalte Kanal Telemedial seit 1. Mai 2008 aus dem Programm genommen hat“, hält Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer des Fachbereichs Rundfunk der RTR-GmbH, abschließend fest.