Medientransparenzgesetz: Reguläre Frist der zweiten Datenerhebung endet mit höherer Meldequote als bei erstmaliger Erhebung im Oktober 2012 94 Prozent der Rechtsträger melden Aufwendungen/KommAustria veröffentlicht „Ampelliste“Pressemitteilung vom 16.01.2013 5.264 oder 94 Prozent der betroffenen Rechtsträger sind im Zeitraum vom 1. bis 15. Jänner 2013 ihren Meldepflichten gemäß dem Medientransparenzgesetz nachgekommen. Zum zweiten Mal seit Inkrafttreten des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) hatten sie der Kommunikationsbehörde Austria Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie ihre Förderungen an Medieninhaber bekannt zu geben. Zu melden waren nun die Ausgaben des vierten Quartals 2012.Die 320 säumigen Rechtsträger sind seit heute auf der sogenannten „Ampelliste“ veröffentlicht, die auf den Internetseiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingesehen werden kann. Ihnen werden in den kommenden Tagen Mahnschreiben zugestellt, ab deren Erhalt eine vierwöchige Nachmeldefrist eingeräumt wird, um ein Verwaltungsstrafverfahren mit Strafandrohung von bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 60.000 Euro, abzuwenden.Im Rahmen der erstmaligen Datenerhebung nach dem MedKF-TG zu den Werbe- und Förderaufwendungen des dritten Quartals 2012, hatten im regulären Zeitraum vom 1. bis 15. Oktober 2012 85 Prozent der betroffenen Rechtsträger ihrer Meldepflicht erfüllt. Nach Ablauf der anschließenden Nachfrist lagen am 15. Dezember 2012 in Summe die Bekanntgaben von 99 Prozent der Rechtsträger vor. Gegen 57 Rechtsträger mussten Verfahren wegen Verletzung der Meldepflicht eingeleitet werden.Die Daten aus der gegenwärtigen Erhebung zum vierten Quartal 2012 wird die KommAustria am 15. März 2013 veröffentlichen.Die heute veröffentlichte „Ampelliste“ steht als PDF-Datei oder als open government data im CSV-Format auf den Internetseiten der RTR-GmbH zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie den Link zur "Ampelliste": LinksEinhaltung der Bekanntgabepflichten