Medientransparenzgesetz: KommAustria veröffentlicht gemeldete Daten des dritten Quartals 2015 Nur zwei von 5.406 Rechtsträgern kamen Meldepflicht nicht nachPressemitteilung vom 15.12.2015 5.404 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem dritten Quartal 2015 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,96 %. Meldepflichtig waren im dritten Quartal 2015 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.406 Rechtsträger, von denen nur zwei keine Meldung abgegeben haben. 5.081 Rechtsträger bzw. 94 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Oktober 2015 nachgekommen, 323 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der zwei Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind seit dem 15. Dezember 2015, 00:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH abrufbar (https://www.rtr.at/de/m/veroeffentlichungenmedkftg). Sie stehen als PDF-Datei und als Open Government Data im CSV-Dateiformat zur Verfügung.