Medienbehörde KommAustria setzt enge Grenzen für beantragte Werbung auf ORF TVthek Ausweitung des Video-Angebots auf dem ORF-Abrufportal wird genehmigtPressemitteilung vom 15.07.2013 Werbefilme am Beginn, zur Unterbrechung oder am Ende von Nachrichtensendungen und von Sendungen zur politischen Information sind dem Österreichischen Rundfunk auf seinem internetbasierten Videoabrufportal „ORF TVthek“ auch in Zukunft nicht gestattet. Dies ist Teil einer Entscheidung der Medienbehörde KommAustria über einen Antrag des ORF auf Genehmigung zur inhaltlichen Ausweitung und zur werblichen Vermarktung der TVthek.Mit ihrem heute veröffentlichten Bescheid vom 12. Juli 2013 hat die KommAustria klare und deutlich limitierende Regeln für eine werbliche Vermarktung des Online-Angebotes „TVthek.ORF.at“ beschlossen. Das Verbot der so genannten pre-, mid- oder post-rolls bei Nachrichten und Sendungen zur politischen Information ist Teil eines umfangreichen Auflagenpakets der KommAustria. So hat die Medienbehörde unter anderem dem Einsatz von Unterbrecherwerbung in den Videos auf der TVthek eine grundsätzliche Absage erteilt, soweit diese über das im Fernsehen erlaubte Maß hinausgeht. Außerdem darf der ORF die Nutzung der TVthek nicht technisch beeinträchtigen oder verhindern, wenn der Nutzer einen so genannten Ad-Blocker verwendet, ein Software-Programm also, mit dem Werbung auf dem Videoportal ausgeblendet werden kann. Der Wunsch des ORF, die TVthek künftig auch für kommerzielle Kommunikation nutzen zu können, war Teil seines Antrages. Werbeeinschaltungen auf den Web-Seiten der TVthek in Form von Banner-Werbung gestattet die Behörde weitestgehend.Eine inhaltliche Ausweitung des TVthek-Angebotes genehmigt die KommAustria dagegen im vollen Umfang des ORF-Antrages, da sie darin einen wirksamen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags erkennt. So darf der ORF weitere Sendungen aus den Bereichen Dokumentation und Kultur, darunter auch Autorenfilme, zum Abruf anbieten und dabei neben Eigen- und Auftrags-Produktionen künftig auch Fremdproduktionen in das Portfolio der TVthek aufnehmen. Außerdem darf der ORF in Zukunft Sendungen von zeithistorischem Wert aus den Themenbereichen Geschichte und Politik ohne zeitliche Beschränkung zum Abruf anbieten. Sendungen, die in größeren Intervallen als wöchentlich im ORF-Fernsehprogramm ausgestrahlt werden, dürfen nun bis zu 30 Tage auf der TVthek verfügbar bleiben. Bisher galt hier für die auf der TVthek angebotenen Videos generell eine 7-Tage-Regel nach TV-Ausstrahlung.Die grundlegende Änderung des Konzeptes eines ORF-Angebotes ist an eine Auftragsvorprüfung durch die Medienbehörde KommAustria gebunden. Im Wesentlichen ist darin festzustellen, ob ein neues oder geändertes Angebot des ORF dazu geeignet ist, dessen öffentlich-rechtlichen Kernauftrag zu erfüllen, ohne dabei die Wettbewerbssituation im Hinblick auf Mitbewerber oder die Angebotsvielfalt für die Nutzer unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. In diesen Verfahren haben die Bundeswettbewerbsbehörde und der von der Bundesregierung eingesetzte Public Value Beirat eine Mitwirkungspflicht. In dem hier gegenständlichen Verfahren gab die KommAustria außerdem ein umfangreiches Amtsgutachten bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) in Auftrag.Der Bescheid der KommAustria ist noch nicht rechtskräftig. Er ist auf den Internet-Seiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH veröffentlicht und kann unter dem nachfolgenden Link direkt aufgerufen werden: LinksKOA 11.261/13-015