Medientransparenzgesetz: 99,8 % der Meldepflichtigen gaben Daten des ersten Quartals 2015 bekannt

KommAustria veröffentlicht Datensätze am 15. Juni

Pressemitteilung vom 15.06.2015

5.287 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem ersten Quartal 2015 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,8 %.

Meldepflichtig waren im ersten Quartal 2015 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenz-gesetz“) 5.299 Rechtsträger, von denen zwölf keine Meldung abgegeben haben. 4.880 Rechtsträger waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. April 2015 nachgekommen, 407 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der zwölf Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind seit dem 15. Juni 2015, 00:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH abrufbar (www.rtr.at/de/m/VeroeffentlichungenMedKFTG, „Bekanntgegebene Daten“). Sie stehen als PDF-Datei und als Open Government Data im CSV-Dateiformat zur Verfügung.