Medienbehörde veröffentlicht Werbeausgaben und Förderungen der öffentlichen Hand aus dem vierten Quartal 2015

Neue Medientransparenz-Daten der KommAustria ermöglichen Auswertung für das Gesamtjahr 2015

Pressemitteilung vom 15.03.2016

 

5.390 der gemäß Medientransparenzgesetz meldepflichtigen, öffentlichen Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem vierten Quartal 2015 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,9 %.

Mit den heute veröffentlichten Daten des vierten Quartals 2015 ist nun eine Auswertung über den vollständigen Zeitraum des Kalenderjahres 2015 und der Vergleich zum Jahr 2014 möglich.

Meldepflichtig waren im vierten Quartal 2015 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenz-gesetz“) 5.393 Rechtsträger, von denen 3 keine Meldung abgaben. 5.136 Rechtsträger waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 1. und 15. Jänner 2016 nachgekommen, 254 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der 3 Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Die heute veröffentlichten Daten zum vierten Quartal 2015 sowie die Daten aus vorangegangenen Quartalen sind über die Website der RTR abrufbar (www.rtr.at/de/m/VeroeffentlichungenMedKFTG, „Bekanntgegebene Daten“). Sie stehen als PDF-Datei und als Open Government Data im CSV-Dateiformat zur Verfügung.