Medientransparenzgesetz: 99,9 % der Meldepflichtigen gaben Daten des dritten Quartals 2016 bekannt

KommAustria veröffentlicht Datensätze

Pressemitteilung vom 14.12.2016

5.416 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem dritten Quartal 2016 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,9 %.

Meldepflichtig waren im dritten Quartal 2016 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenz-gesetz“) 5.421 Rechtsträger, von denen nur 5 keine Meldung abgegeben haben. 5.110 Rechtsträger bzw. 94 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Oktober 2016 nachgekommen, 306 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der 5 Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. Dezember 2016, 00:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_daten abrufbar. Ergänzend stehen die Daten in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data zur Verfügung.