TKK hält Aktionsangebote der Telekom Austria unter genauer Beobachtung

Pressemitteilung vom 14.10.2008

Telekom Austria (TA) hat in der 38. und 39. Kalenderwoche ihren Vorleistungspartnern für xDSL-Bitstream-Produkte und für die Entbündelung aktionierte Vorleistungsangebote („WS-Herbstaktion 2008“ und „ULL Special Deal 2008“) übermittelt. Die erwähnten Aktionsangebote enthalten spezielle Konditionen hinsichtlich der von Vorleistungspartnern an TA zu entrichtenden Entgelte sowie Details zu technischen Parametern (z.B. Bandbreite).

Es ist daher davon auszugehen, dass demnächst für den Endkundenmarkt wieder Aktionsangebote (Bündelprodukte bestehend aus Festnetztelefonie, Mobiltelefonie und Internet) verfügbar sein werden.

Die TKK hat am 13.10.2008 über die übermittelten Vorleistungsprodukte im Hinblick auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch zukünftige Aktionsangebote durch TA beraten. Ausgehend von den derzeit vorhandenen Informationen besteht seitens der TKK kein Verdacht auf einen Verstoß von TA gegen bestehende Regulierungsvorschriften.

Die TKK hat bereits im September die RTR-GmbH beauftragt, das Verhalten der TA zu untersuchen. Die TKK wird auch bei Beginn einer allfälligen Aktion von TA auf der Endkundenebene die Einhaltung aller damit in Zusammenhang stehenden Bescheidauflagen durch TA genau prüfen, insbesondere, ob die Vorleistungspartner der TA die Bündelangebote ohne Preis-Kosten-Schere nachbilden können. Eine allfällige preisliche Differenzierung von Bestands- und Neukunden der TA ist dabei jedenfalls keine regulatorische Auflage und wird daher auch nicht Prüfungsmaßstab sein.

Gegebenenfalls wird die TKK im Rahmen eines Rechtsaufsichtsverfahrens erforderliche Maßnahmen setzen.