Medientransparenzgesetz: 99,9 % der Meldepflichtigen gaben der KommAustria Daten des zweiten Quartals 2017 bekannt Online-Veröffentlichung der Daten am 15. September 2017Pressemitteilung vom 14.09.2017 5.392 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem zweiten Quartal 2017 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,9 %. Meldepflichtig waren im zweiten Quartal 2017 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.397 Rechtsträger, von denen nur fünf keine Meldung abgegeben haben. 5.084 Rechtsträger bzw. 94 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Juli 2017 nachgekommen, 308 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der fünf Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. September 2017, 00:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_daten abrufbar. Ergänzend stehen die Daten in Formaten, die elektronisch weiterverarbeitet werden können, bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data unter https://www.rtr.at/de/inf/RTROpenData zur Verfügung.