Medientransparenzgesetz: 99,8 % der Meldepflichtigen gaben der KommAustria Daten des ersten Quartals 2017 bekannt

Datensätze sind ab 15. Juni 2017 online verfügbar

Pressemitteilung vom 14.06.2017

5.393 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem ersten Quartal 2017 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,8 %.

Meldepflichtig waren im ersten Quartal 2017 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.405 Rechtsträger, von denen 12 keine Meldung abgegeben haben. 5.091 Rechtsträger bzw. 94 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 1. und 15. April 2017 nachgekommen, 302 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der 12 Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. Juni 2017, 00:00 Uhr, über die Website der RTR als PDF-Datei unter www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_daten abrufbar. Ergänzend stehen die Daten in Formaten, die elektronisch weiterverarbeitet werden können, bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data zur Verfügung.