Medientransparenzgesetz: 99,9 % der Meldepflichtigen gaben Daten des ersten Quartals 2016 bekannt

KommAustria veröffentlicht Datensätze

Pressemitteilung vom 14.06.2016

5.444 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem ersten Quartal 2016 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,9 %.

Meldepflichtig waren im ersten Quartal 2016 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenz-gesetz“) 5.447 Rechtsträger, von denen nur 3 keine Meldung abgegeben haben. 5.161 Rechtsträger bzw. 94,8 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 1. und 15. April 2016 nachgekommen, 283 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der 3 Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. Juni 2016, 00:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH abrufbar (www.rtr.at/de/m/VeroeffentlichungenMedKFTG, „Bekanntgegebene Daten”). Sie stehen als PDF-Datei und als Open Government Data im CSV-Dateiformat zur Verfügung.