Medienbehörde KommAustria entscheidet Wiedervergabe von 16 Privatradiolizenzen Vier Verfahren mit mehr als einem AntragstellerPressemitteilung vom 14.04.2011 Für 16 Privatradios laufen am 20. Juni 2011 die auf zehn Jahre befristeten Zulassungen aus. Betroffen sind sechs Lizenzen in Wien, vier Hörfunkprogramme mit unterschiedlichen Versorgungsgebieten in Tirol, sowie jeweils ein Radioprogramm in den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg. Am 22. Juni 2010 schrieb die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) diese Übertragungskapazitäten erneut für zehn Jahre aus. Jetzt wurden die von den zuständigen Mitgliedern bzw. vom zuständigen Senat I unter Vorsitz von Mag. Michael Ogris getroffenen Entscheidungen den Antragstellern zugestellt. „Derartige Verfahren, die über Existenzen und Existenzgründungen entscheiden, stellen für die KommAustria natürlich eine besondere Herausforderung dar“, so der Vorsitzende Mag. Michael Ogris. In zwölf Fällen hatten die bestehenden und nun künftigen Zulassungsinhaber keine Mitbewerber. Dies sind die Antenne Österreich GmbH mit ihren Programmen „Antenne Tirol“ (Innsbruck 105,1 MHz) und „Antenne Wien“ (Wien 102,5 MHz), die Außerferner Medien Gesellschaft m.b.H. mit ihrem Angebot „Welle 1 music radio“ (vormals „Außerferner Welle“) im Versorgungsgebiet Außerfern/Reutte, Freies Radio Wien mit „Radio Orange“ (Wien 94,0 MHz), die Freier Rundfunk Oberösterreich GmbH mit „Radio FRO“ (Linz 105,0 MHz), die Kirchliche Stiftung Radio Stephansdom mit „Radio Stephansdom“ (Wien 107,3 MHz), die Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. mit „88.6 Der Musiksender“ (Wien 88,6 MHz), die Radio Oberland GmbH mit ihrem Angebot „Welle 1 music radio“ (vormals „Oberländer Welle“) im Tiroler Oberland, die Teleport Waldviertel – Information und Kommunikation GmbH mit „Hit FM Waldviertel“ (Waldviertel, NÖ), die U1 Tirol Medien GmbH mit „Radio U1 Tirol“ (östl. Nordtirol und tlw. Tiroler Oberland), die Vorarlberger Regionalradio GmbH mit ihrem Programm „Antenne Vorarlberg“ (Vorarlberg), sowie die WELLE SALZBURG GmbH mit der „Welle 1 Salzburg“ im Versorgungsgebiet Stadt Salzburg, Salzachtal und Saalfelden. In den vier weiteren Vergabeverfahren mit jeweils mindestens zwei Antragstellern waren die Entscheidungen vorrangig unter den Aspekten Meinungsvielfalt und Lokalbezug zu treffen. Hierbei wurden die von den Antragstellern eingereichten Programmkonzepte hinsichtlich des Informationsanteils und dessen lokaler Ausprägung, sowie die geplante Musikauswahl und allfällige Überschneidungen mit anderen, im jeweiligen Versorgungsgebiet bereits bestehenden Hörfunkangeboten, gewürdigt. Auch etwaige Beteiligungen der Antragsteller an weiteren Radioveranstaltern im Versorgungsgebiet sind für die Beurteilung eines meinungsvielfältigen Angebotes von Bedeutung. Gravierende Gründe für eine Nicht-Wiedervergabe an die derzeitigen Lizenzinhaber, wie beispielsweise außerordentliche Verletzungen von Zulassungsauflagen, lagen in keinem Fall vor. So wurde die Zulassung der Mur-Mürztal Radiobetriebs GmbH für ihr Angebot „Radio Eins“ (vormals „89.6 Das Musikradio“) im Versorgungsgebiet Bruck an der Mur/Mur-Mürztal (89,6 MHz) verlängert. Ebenso dürfen sich die N & C Privatradio Betriebs GmbH („Radio Energy“, Wien 104,2 MHz) und die Radio Arabella GmbH („Radio Arabella“, Wien 92,9 MHz) über die Verlängerung ihrer Sendelizenzen freuen. Vor eine besondere Situation sah sich der Senat I der KommAustria hinsichtlich der „Wiedervergabe“ des Versorgungsgebietes „Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe in Kärnten“ gestellt. Hier betreibt die Agora Korotan AKO Lokalradio GmbH bisher das überwiegend slowenischsprachige Programm „Radio DVA-AGORA“ in Kooperation mit dem slowenischen Programm des ORF-Kärnten. Die Gesellschafter und Programmpartner, Radio Dva und Radio Agora, entschieden sich dafür, die Zusammenarbeit aufzugeben und jeweils Anträge zur alleinigen Veranstaltung eines Radioprogramms in Kooperation mit dem ORF zu stellen. Letztlich überzeugte den Senat I der KommAustria der meinungsvielfältigere Ansatz des Konzepts von Radio Agora. Die Bescheide sind noch nicht rechtskräftig und einschließlich der ausführlichen Begründungen auf den Webseiten der Regulierungsbehörde (siehe nachfolgender Link) veröffentlicht. LinksGesamtübersicht