Medientransparenzgesetz: 99,9 % der Meldepflichtigen gaben der KommAustria Daten des vierten Quartals 2016 bekannt Veröffentlichung der Daten - Auswertung des Gesamtjahres 2016 möglichPressemitteilung vom 14.03.2017 5.408 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem vierten Quartal 2016 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,9 %. Mit der Veröffentlichung dieser Daten durch die Medienbehörde KommAustria ist nun eine Gesamtauswertung für das Jahr 2016 möglich. Meldepflichtig waren im vierten Quartal 2016 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenz-gesetz“) 5.411 Rechtsträger, von denen nur drei keine Meldung abgegeben haben. 5.087 Rechtsträger bzw. 94 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Jänner 2017 nachgekommen, 321 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der drei Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. März 2017, 00:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_daten abrufbar. Ergänzend stehen die Daten in Formaten, die elektronisch weiterverarbeitet werden können, bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data unter https://www.rtr.at/de/inf/RTROpenData zur Verfügung.