Medientransparenzgesetz: 99,6 % der betroffenen Rechtsträger haben im Rahmen der zweiten Erhebung gemeldet

KommAustria veröffentlicht Daten ab 15. März um 0:00 Uhr

Pressemitteilung vom 14.03.2013

Die zweite Quartalserhebung nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) konnte mit einer Meldequote von 99,6 % abgeschlossen werden. 5.566 öffentliche Rechtsträger haben ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie Förderungen für Medieninhaber an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) übermittelt. Es waren die Aufwendungen des vierten Quartals 2012 bekanntzugeben. Meldepflichtig waren insgesamt 5.585 Rechtsträger.

Während der zweiwöchigen, regulären Meldefrist im Zeitraum vom 1. bis 15. Jänner 2013 hatten 94 % der betroffenen Rechtsträger eine vollständige Meldung abgegeben. Die anschließend gewährte vierwöchige Nachmeldefrist nutzten weitere knapp 6 %. Weniger als ein halbes Prozent der Meldepflichtigen gab keine oder nur unvollständige Daten bekannt.

Die Erfassung und Veröffentlichung der Meldungen wird von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) für die KommAustria durchgeführt. Der Datenerhebung zufolge haben 507 von 5.585 meldepflichtigen Rechtsträgern Aufwendungen nach § 2 MedKF-TG (Aufträge und Medienkooperationen) angegeben. 20 Rechtsträger meldeten Förderungen gemäß § 4 MedKF-TG. Demgegenüber gaben 5.056 Rechtsträger Leermeldungen (keine Aufwendungen bzw. unter 5.000 Euro) nach § 2 MedKF-TG und bzw. oder nach § 4 MedKF-TG ab. Nicht oder nur unvollständig gemeldet haben 19 Rechtsträger, gegen die die KommAustria nun Verwaltungsstrafverfahren einleiten muss.

Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. März 2013, 0:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH abrufbar (www.rtr.at/de/m/VeroeffentlichungenMedKFTG, „Bekanntgegebene Daten“). Sie werden als PDF-Datei und als Open Government Data im CSV-Dateiformat zur Verfügung stehen.

Die nächste Quartals-Meldefrist beginnt am 1. April 2013 und endet am 15. April 2013. Zu melden sind dann die Aufwendungen aus dem ersten Quartal 2013.

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