Erfreuliche Entwicklung: Streitschlichtungsfälle gingen 2013 um 35 % zurück

Pressemitteilung vom 13.06.2014

„Mit 2.859 Streitschlichtungsfällen, die im Jahr 2013 bei der Schlichtungsstelle registriert wurden, haben wir den niedrigsten Wert seit 2006  zu verzeichnen. Im Vergleich zum Jahr 2012 ist das ein Rückgang um 1.511 Verfahren bzw. 35 %“, präsentiert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, Zahlen aus dem aktuellen Streitschlichtungsbericht der Regulierungsbehörde. „Ein Grund für diese erfreuliche Entwicklung ist die von uns erlassene Kostenbeschränkungs­verordnung, die überhöhten Rechnungen, hervorgerufen durch Datendienste, einen Riegel vorgeschoben hat – die Verfahren zu mobilen Datendiensten sanken im Vergleich zu 2012 auf ein Drittel!“ Der größte Anteil der Verfahren lag im Jahr 2013 mit 87 % bei Problemstellungen zum Mobilfunk, die zwei großen inhaltlichen Schwerpunkte waren Vertragsschwierigkeiten und Bezahlen mit dem Handy.

Schlichtungsstelle „erstritt“ im Jahr 2013 rund 590.000 Euro

Insgesamt betrug 2013 die Summe aller eingebrachten Streitwerte 1.428.190,- Euro und der durchschnittliche Streitwert lag bei beachtlichen 654,- Euro. „Unsere Experten haben im Rahmen der von ihnen abgewickelten Verfahren eine Reduktion der Streitwerte um 589.217,- Euro erzielt. Die Bedeutung des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle für einzelne betroffene Kunden kann man anhand dieser Zahlen gut erkennen“, so Gungl.

Nichtentgeltstreitigkeiten nehmen zu

Betrachtet man die Verteilung der Verfahrensstreitwerte, fällt der hohe Anteil im Bereich 20,- bis 150,- Euro auf. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind auch das Auswirkungen der Kostenbeschränkungsverordnung. Aufgrund der Sperre bei 60,- Euro findet eine automatische Beschränkung der diesbezüglichen Streitwerte statt. Vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung lag der durchschnittliche Streitwert bei Problemfällen zu Datendiensten im Bereich 600,- bis 700,- Euro. Unterstrichen wird diese Tendenz zu geringeren Streitwerten durch die Zunahme von Beschwerden zu Contentdiensten, bei denen Dienstleistungen Dritter direkt über die Telefonrechnung verrechnet werden. Hier werden meist niedrigere Beträge bestritten. Sehr gering ist der Anteil in der Kategorie größer als 1.000,- Euro. Ein deutlicher Anstieg war bei Nichtentgeltstreitigkeiten wie z.B. über die Vertragsinhalte oder die Netzqualität zu verzeichnen. Ihr Anteil an den Verfahren betrug rund 20 %.

Langfristiges Ziel: nicht mehr als 3.000 Streitschlichtungsfälle pro Jahr

„Dass sich die Kostenbeschränkungsverordnung, die Mitteilungsverordnung und die Nummernübertragungsverordnung, seit sie von uns erlassen wurden, als effektiver Schutzschirm erwiesen haben, belegt nicht nur der Rückgang der Schlichtungsfälle. Neben diesen hoheitlichen Maßnahmen kommt es vor allem auf das Kundenservice der Betreiber selbst an. Gelingt es den Betreibern, selbst Probleme rasch zu erkennen und selbst Lösungen für die Kunden zu finden, wären solche Eingriffe gar nicht notwendig. In diese Richtung werde ich als Regulator besonders aktiv werden und den dauerhaften Dialog mit den Betreibern suchen“, meint Gungl. „Langfristig schwebt mir vor, dass sich die Schlichtungsfälle pro Jahr auf rund 3.000 einpendeln und die Kulanzbereitschaft und Serviceorientierung der Betreiber zunimmt“, umreißt Gungl seine zukünftige Strategie.

Weitere Informationen zum Konsumentenservice der Schlichtungsstelle der RTR-GmbH sind unter www.rtr.at/de/tk/KonsumentenService abrufbar.

 

Die Präsentation sowie den Link zum Bericht der Streitschlichtungsstelle finden Sie untenstehend:

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