99,9 % der nach dem Medientransparenzgesetz meldepflichtigen Rechtsträger gaben Daten des zweiten Quartals 2014 bekannt KommAustria veröffentlicht Datensätze am 15. September Pressemitteilung vom 12.09.2014 5.636 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem zweiten Quartal 2014 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,96 %. Meldepflichtig waren im zweiten Quartal 2014 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.638 Rechtsträger, von denen nur zwei keine Meldung abgegeben haben. 5.407 Rechtsträger waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Juli 2014 nachgekommen, 229 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der zwei Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. September 2014, 00:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH abrufbar (www.rtr.at/de/m/VeroeffentlichungenMedKFTG, „Bekanntgegebene Daten“). Sie werden als PDF-Datei und als Open Government Data im CSV-Dateiformat zur Verfügung stehen.