Immer mehr Datenroaming-Sperren für Drittstaaten möglich Mehr und mehr Mobilfunkanbieter ermöglichen es ihren Kundinnen und Kunden Datenroaming in Drittstaaten abzuschalten. Das geht meistens ganz einfach online oder über die Kundenhotline.Pressemitteilung vom 11.07.2019 Mehr Sicherheit auf Reisen außerhalb der EU und in Grenzgebieten; Keine ungewollten Datenroaming-Kosten mehr; RTR veröffentlicht Liste der Betreiber, die die Sperre bisher anbieten.„Diese Möglichkeit ist nicht nur für Urlauberinnen und Urlauber in Zielen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums EWR interessant; also außerhalb der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein. Auch können Personen in Vorarlberg so sichergehen, dass sich ihr Mobiltelefon in der Nähe der Grenze nicht ungewollt in ein Schweizer Netz einbucht und Datenroaming-Kosten verursacht“, erklärt Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer. Das gilt aber auch für Reisende in Grenzgebieten des EWR, etwa in Griechenland, wo sich das Mobiltelefon in ein Türkisches Netz einbuchen kann. Noch bieten aber nicht alle Betreiber dieses Service an. So sind neben den kleineren Anbietern bisher nur zwei der drei großen Betreiber darunter. Die aktuelle Liste veröffentlicht die RTR auf ihrer Webseite. „Wir empfehlen allen Urlauberinnen und Urlaubern mit Zielen außerhalb des EWR, sich vor der Abreise über die Roamingpreise bei Ihren Anbietern zu informieren. In Drittstaaten kann gerade das Datenroaming sehr teuer sein“, sagt Steinmaurer. Oft ist es auch ratsam, vorab Roamingpakete zu buchen und zu überprüfen, ob das 60-Euro-Datenroaming-Limit beim eigenen Vertrag aktiviert ist. Wer sich zuverlässig vor unerwarteten Roamingkosten schützen will, sollte jedenfalls eine Sperre beim Betreiber einrichten lassen. „Vielen Reisenden reicht das WLAN im Hotel. Für sie ist die Option der Drittstaaten-Roamingsperre sehr interessant“, so Steinmaurer. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums brauchen sich die Nutzerinnen und Nutzer keine Sorgen um ihre Telefonkosten zu machen. Denn hier gilt das Prinzip „Roam like at Home“. Damit zahlen sie für die Nutzung des Mobiltelefons im EWR-Ausland grundsätzlich das Gleiche wie in Österreich. Über die RTR Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. Weitere Informationen finden Sie unter www.rtr.at.