Regulierungsbehörde stellt Telekom-Branche gutes Zeugnis aus: Telekom-Branche wird kundenfreundlicher

Gungl präsentiert Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2015: weniger Schlichtungsfälle, hohe Einigungsquote

Pressemitteilung vom 11.04.2016

„Für 2015 gibt es eine sehr erfreuliche Nachricht: Die Schlichtungsverfahren gingen im Vergleich zu 2014 um 38 % auf 2.409 Verfahren zurück und erreichten damit einen historischen Tiefstand. Wir haben im letzten Jahr die Zusammenarbeit mit den Betreibern weiter intensiviert. Das hat sicherlich dazu beigetragen, dass die Kundenfreundlichkeit und Kulanzbereitschaft der Telekom-Branche im letzten Jahr erheblich zugenommen hat“, informiert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, anlässlich der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts der Schlichtungsstelle 2015. „Ein Parameter für die steigende Kundenfreundlichkeit ist auch die durchschnittliche Einigungsquote bei Schlichtungsverfahren – mit 72 % ist sie so hoch wie nie zuvor. Das bedeutet, dass bei 72 % der bei uns eingeleiteten Verfahren eine Lösung mit Zustimmung des Kunden gefunden wurde“, führt Gungl aus.

Dauerbrenner bei Verfahren: Contentdienste

741 Fälle, also rund ein Drittel der eingebrachten Verfahren, betrafen im Jahr 2015 Contentdienste. „Auch wenn das verfahrensmäßig der stärkste Streitgegenstand war, sind die Fälle 2015 stark zurückgegangen und gehen auch heuer weiter zurück“, sagt Gungl. „Offensichtlich war unser Appell zur Selbstregulierung erfolgreich, die Betreiber haben sich an den sich selbst auferlegten ‚Code of Conduct‘ gehalten und ihre Prozesse, beispielsweise hinsichtlich der Transparenz durch eine verständlichere Kundeninformation, verbessert. Hier wird zu beobachten sein, ob diese Entwicklung anhält“, so Gungl.

Beschwerden über Verträge werden Nummer 1

Beschwerden über Verträge, die im Jahr 2015 in der Beschwerdestatistik noch an zweiter Stelle lagen, rangierten im 1. Quartal 2016 bereits auf Platz 1. „Vertragsschwierigkeiten sind ein sehr heterogenes Feld, es reicht von Unklarheiten hinsichtlich des vereinbarten Leistungsinhalts bis hin zu Kündigungsbedingungen“, erläutert Gungl. „Hier versuchen wir auch vorab tätig zu werden. So wurden die Kundenbindungsprogramme von den großen Betreibern im letzten Jahr eingehend geprüft und daraufhin in vielen Punkten verbessert.“

Netzneutralität und Roaming: Herausforderungen für alle

Das Jahr 2016 hat für Verbraucherinnen und Verbraucher bereits einige positive Neuerungen gebracht. Die mobile Rufnummernportierung wurde einfacher und billiger und kostet nun nur mehr 10 Euro. Die maximal zulässige Kündigungsfrist wurde auf einen Monat (zum darauffolgenden Monatsletzten) beschränkt. „Spannend werden – sowohl für uns als auch für die Betreiber und den Konsumentenschutz – die Vorgaben für Netzneutralität und die Umsetzung der neuen Roamingtarife“, so Gungl abschließend.

Der Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle ist auf der RTR-Website unter dem Link www.rtr.at/de/inf/STR_Bericht2015 veröffentlicht.

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