RTR-Verordnung: 60 Euro Kostenbegrenzung bei mobilen Datendiensten kommt ab 1. Mai 2012 Pressemitteilung vom 10.02.2012 Heute fand bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) ein „Runder Tisch“ zum Thema Kostenbeschränkungsverordnung bei mobilen Datendiensten statt, der von der RTR-GmbH geleitet wurde und an dem die Vorstände der vier Mobilfunkbetreiber, Vertreter der Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) teilnahmen. Das heutige Meeting gab den Teilnehmern die Möglichkeit, die bereits im Konsultationsverfahren zum Verordnungsentwurf eingebrachten kontroversiellen Meinungen nochmals beim Verordnungsgeber, der RTR-GmbH, vorzubringen und zu diskutieren. Die RTR-GmbH legt nun folgendes Resultat vor: Ab 1. Mai 2012 gilt bei mobilen Datendiensten eine Kostenbegrenzung von 60 Euro. „Wir haben in den letzten Monaten ein deutlich erhöhtes Schutzbedürfnis bei mobilen Datendiensten geortet. Der Streitwert bei den dazu bei uns eingebrachten Streitschlichtungsverfahren belief sich auf durchschnittlich 650 Euro – mit der neuen Verordnung wird das abgestellt, da ab 1. Mai der Konsument durch das Festschreiben von 60 Euro vor der Kostenfalle ‚hohe Telefonrechnung durch Downloads’ geschützt ist“, erklärt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die Ausgangssituation für den Erlass der Verordnung.Die Kostenbeschränkungsverordnung der RTR-GmbH wird auch für Altverträge anzuwenden sein. Sie tritt ab 1. Mai 2012 in Kraft.