Neue Maßnahmen für Konsumenten beim Telefonieren Pressemitteilung vom 09.09.2010 Immer mehr Konsumenten, Unternehmen und Interessenvertretungen beschweren sich sowohl über die oftmals hohen Telefonkosten als auch über die intransparente Tarifgestaltung bei Anrufen zu 05er-Nummern. Anrufe zu 05er-Rufnummern: Verträge genau lesen! „Die Novellierung der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) zielt unter anderem darauf ab, die Intransparenz der Tarifierung von Anrufen zu 05er-Rufnummern zu beseitigen sowie eine Gleichbehandlung der 05er-Rufnummern und der Festnetznummern zu fördern“, beschreibt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation, ein Ziel der Novelle. „Wir gehen davon aus, dass in Folge der Wettbewerb in diesem Segment belebt wird und die Betreiber die Entgelte senken oder entsprechende Pauschalpakete anbieten.“ Der Verordnungsentwurf der KEM-V, der noch bis 13. September 2010 konsultiert wird, sieht vor, dass dann eine Ansage erfolgt, wenn Anrufe zu 05er-Rufnummern anders tarifiert werden als Anrufe zu Festnetznummern. „Derzeit können wir nur empfehlen, im Vertrag nachzulesen oder beim Betreiber nachzufragen, was Anrufe zu 05er-Rufnummern kosten“, empfiehlt Serentschy. Wichtig ist es vor allem, schon bei der Produktentscheidung darauf zu achten, welche Entgelte für 05 vorgesehen sind. Bei belästigenden Anrufen auflegen! Die Beschwerden über unerwünschte, belästigende Anrufe nehmen kontinuierlich zu. Die in diesem Zusammenhang am Display angezeigten Rufnummern sind manchmal gefälscht und lassen daher keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Anrufer zu. „Ähnlich wie bei Briefen, die bei korrekter Adressangabe auch ohne Absender oder mit falschem Absender zugestellt werden, verhält es sich bei Rufnummern. Die Herstellung einer Telefonverbindung ist auch mit einer falsch angezeigten Rufnummer des Anrufers möglich“, weist Serentschy auf eine neue Praxis hin. „Wird man durch Anrufe belästigt, so empfehlen wir, einfach nicht abzuheben, wenn die Nummer unbekannt ist, oder aufzulegen.“ Weiterführende Informationen sind auf der Website der RTR-GmbH unter nachfolgendem Link veröffentlicht.