Telekom-Control-Kommission: Deregulierung am Breitband-Vorleistungsmarkt

Pressemitteilung vom 08.07.2008

In ihrer Sitzung am 4. Juli 2008 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) eine Entscheidung zum Breitband-Vorleistungsmarkt getroffen. Diese wurde bereits im Vorfeld viel diskutiert, weil nach einer Phase der Sektorregulierung nunmehr erstmals eine teilweise Lockerung von Regulierungsauflagen („Deregulierung“) verfügt wurde.

Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Untersuchung des Wettbewerbsniveaus am Vorleistungsmarkt für Breitbandzugang. Auf diesem Markt bezogen alternative Anbieter (Internet Service Provider – ISP) zu regulierten Bedingungen schon bisher den für sie notwendigen Zugang zur Infrastruktur der Telekom Austria.

In der nun abgeschlossenen Untersuchung wurde von der TKK eine Vielzahl an relevanten Wettbewerbsindikatoren genauestens untersucht. Dabei kam die TKK zum Ergebnis, dass die Telekom Austria auf dem Breitband-Vorleistungsmarkt über beträchtliche Marktmacht verfügt, allerdings nur in einigen geografischen Teilbereichen des Marktes, nämlich in den ländlichen Gebieten, wo sie ihre beträchtliche Marktmacht auch tatsächlich ausspielen kann.

Wettbewerbsdruck auf Telekom Austria ist gestiegen

„Durch das in bestimmten geografischen Gegenden erreichte Wettbewerbsniveau kann die Telekom Austria auf dem Breitband-Vorleistungsmarkt teilweise aus der strengen Sektorregulierung ,entlassen’ werden“, erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer des Fachbereiches Telekommunikation der RTR-GmbH, die Bedeutung dieser Entscheidung. „Dieser Schritt wird aber durch eine erhöhte Beobachtung des Marktes und des Verhaltens der dort Tätigen begleitet.“

 Die TKK hat daher der Telekom Austria lediglich in den ländlichen Gebieten umfassende Verpflichtungen auferlegt. Zu diesen gehören eine Zugangsverpflichtung (d.h. Telekom Austria ist verpflichtet, anderen ISP Zugang zum Netz der Telekom Austria zu gewähren), die Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung inklusive der Verpflichtung zur Legung eines Standardangebots, die Verpflichtung zur Entgeltkontrolle auf Basis Retail-Minus sowie die Verpflichtung zur getrennten Buchführung. In den Ballungsräumen, also dort, wo Telekom Austria (unter anderem) durch mindestens zwei Mitbewerber funktionierendem Wettbewerb ausgesetzt ist, wurde lediglich die Verpflichtung zur getrennten Buchführung auferlegt.

 Aus rechtlichen Gründen dürfen nur bei Vorliegen von Wettbewerbs­problemen Regulierungsinstrumente auferlegt werden. Die Freigabe der Ballungsräume war notwendig, da Telekom Austria in diesen Gebieten z.B. über einen Marktanteil von lediglich ca. 27 % verfügt, während Telekom Austria in den ländlichen Gebieten über einen Marktanteil von 75 % verfügt.

Das Verfahren wurde unter Miteinbeziehung von zeitweise über 500 Verfahrensparteien (in der Regel Mitbewerber) geführt. Durch die von diesen vorgebrachten Anregungen war es möglich, eine Reihe von konkreten Verbesserungen zu Gunsten der ISP in der Entscheidung zu berücksichtigen.

Die TKK geht davon aus, dass Telekom Austria das bestehende Vorleistungsangebot zum Zugang zu ihrer Infrastruktur in den Ballungsräumen nicht vom Markt nehmen wird. Telekom Austria würde durch eine solche Maßnahme ihre Umsätze auf der Wholesale-Ebene verlieren, ohne sicher sein zu können, diese Verluste durch entsprechend steigende Endkundenzahlen zumindest kompensieren zu können. Außerdem hat Telekom Austria öffentlich erklärt, bestehende Wholesale-Verträge nicht zu kündigen sowie für Neubestellungen die bestehenden Angebote für ein halbes Jahr unverändert aufrecht zu erhalten.

Wettbewerber von Telekom Austria haben daher ausreichend Zeit, sich auf die neuen Verhältnisse am deregulierten Markt einzustellen.  

Die diesbezüglich geäußerten Bedenken von ISP-Seite scheinen aus Sicht der TKK daher nicht berechtigt.

Wettbewerbsbeobachtung wird verstärkt

Vor dem Hintergrund sich ändernder Marktverhältnisse, einer damit einhergehenden Deregulierung und Beobachtungen am Markt hat die Regulierungsbehörde den Entschluss gefasst, die Marktgeschehnisse zukünftig noch näher zu verfolgen.

Dies geschieht zum Einen durch eine Verstärkung eines systematischen und einzelfallbezogenen Monitorings der Einhaltung spezifischer Verpflichtungen. Zum Anderen wurde eine einheitliche Kontaktstelle innerhalb der RTR-GmbH eingerichtet, an die Wettbewerbsverstöße kommuniziert werden können und sollen. Dieser Kontakt lautet wettbewerbsmonitor@rtr.at.