TKK veröffentlicht Position zu Infrastrukturkooperationen im Mobilfunkbereich

Pressemitteilung vom 08.04.2011

Die Telekom-Control-Kommission hat am 4. April 2011 ein Positionspapier zum Thema Infrastructure Sharing in Mobilfunknetzen beschlossen. Mit diesem Papier soll den Mobilfunkbetreibern die Sichtweise der Telekom-Control-Kommission in Bezug auf die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur im Rahmen von Kooperationen näher gebracht werden. Die Mobilfunkbetreiber sind am mobilen Endkundenmarkt hohem Wettbewerbsdruck ausgesetzt und müssen diesem mit bedeutenden Investitionen in neue Übertragungstechnologien und innovativen Produkten entgegentreten. Weiters wird es für Mobilfunkunternehmen zunehmend schwieriger, neue Standorte für Senderinfrastruktur zu erschließen. Die Telekom-Control-Kommission sieht bei Kooperationen neben einer Reihe von möglichen wettbewerblichen Problemen aber auch Vorteile. Durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur können die Kooperationspartner eine größere Reichweite in der Bevölkerung bei geringeren Kosten erzielen. Diese Vorteile kommen im Wettbewerb letztlich auch wieder den Kundinnen und Kunden zugute. Auch kann im Rahmen einer Kooperation der kostengünstige und raschere Ausbau von mobilem Breitband in weniger dicht besiedelten Gebieten erfolgen.

Um den Wettbewerb durch zu enge Kooperationen nicht zu schwächen, sind aus wettbewerbsrechtlicher Sicht verschiedene Rahmenbedingungen vorzusehen. Dabei sind vor allem folgende Punkte zentral:

  • Keine Verschlechterung der strukturellen Bedingungen für den Wettbewerb,
  • keine Verdrängung oder Behinderung nicht beteiligter Mobilfunkbetreiber im Wettbewerb,
  • keine Verschlechterung der Zugangsmöglichkeiten von Diensteanbietern,
  • Unabhängigkeit bei der Gestaltung von Produkten und Diensten hinsichtlich der Qualität und der Verfügbarkeit sowie bei der Preisfestsetzung,
  • Belegbarkeit von Produktivitäts- bzw. Effizienzgewinnen,
  • geografisches Ausmaß der Kooperation.

Die Telekom-Control-Kommission weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim vorliegenden Positionspapier nur um die Darstellung von Leitlinien für die Beurteilung durch die Telekom-Control-Kommission handelt, wobei festzuhalten ist, dass Kooperationen im Mobilfunkbereich primär unter Zugrundelegung der Regelungen des allgemeinen Wettbewerbsrechtes von den allgemeinen Wettbewerbs-behörden zu beurteilen sind und deren Entscheidung durch das hier vorliegende Positionspapier (http://www.rtr.at/de/tk/TKKPosition2011) nicht vorgegriffen wird.