Medientransparenzgesetz: KommAustria veröffentlicht gemeldete Daten des ersten Quartals 2020

Meldedaten online verfügbar ab dem 15. Juni 2020, 10:00 Uhr

Pressemitteilung vom 12.06.2020

5.267 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem ersten Quartal 2020 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,9 %.

Meldepflichtig waren im ersten Quartal 2020 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.268 Rechtsträger. 4.785 Rechtsträger bzw. rund 91 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. April 2020 nachgekommen, 482 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist.

Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. Juni 2020, 10:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter https://www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_daten abrufbar. Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/de/inf/RTROpenData als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.