KommAustria stellt fest: Satellitenzulassung für Kanal Telemedial erlischt (nicht rechtskräftig)

Pressemitteilung vom 06.06.2008

Pressemeldung adaptiert am 16.06.2008

Mit Bescheid vom 05.06.2008 trifft die KommAustria folgende Feststellungen betreffend die Kanal Telemedial Privatrundfunk GmbH (Kanal Telemedial):

Kanal Telemedial ist zumindest seit März 2007 nicht in Österreich im Sinne des § 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) niedergelassen, da weder die unternehmerischen noch die redaktionellen Entscheidungen der Kanal Telemedial in überwiegendem Maße in Österreich getroffen werden.

Kanal Telemedial hat damit über einen durchgehenden Zeitraum von einem Jahr keinen regelmäßigen Sendebetrieb entsprechend der ihr erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk ausgeübt. Die Rechtsfolge dieser Feststellung ist das Erlöschen der Zulassung.

Die KommAustria geht in ihrer Begründung im Wesentlichen davon aus, dass Kanal Telemedial seit März 2007 weder gemäß § 3 PrTV-G in Österreich niedergelassen ist, noch dass sie seit diesem Zeitpunkt die ihr erteilte Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk ausübt.

Dieser Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Kanal Telemedial hat die Möglichkeit binnen zwei Wochen Berufung gegen diesen Bescheid an den Bundeskommunikationssenat (BKS) zu erheben. Im Falle einer Berufung bewirkt erst eine bestätigende Entscheidung des BKS das Erlöschen der in Österreich erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk.

Die Entscheidung der KommAustria finden Sie im folgenden Link:

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