RTR-GmbH setzt SMS-Mehrwertdienst-Sperre durch: Wirkungsvoller Schutz vor teuren Mehrwert-SMS

Pressemitteilung vom 06.02.2006

„Im vergangenen Jahr sind wir in unserer Endkunden-Schlichtungsstelle verstärkt mit der Thematik der Mehrwert-SMS konfrontiert worden, die für den Endkunden oft zu überraschend hohen Handyrechnungen führten. Mit der Möglichkeit der SMS-Mehrwertdienst-Sperre, die Endkunden auf unsere Initiative hin ab sofort bei allen österreichischen Mobilfunkbetreibern einrichten lassen können, ist uns ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Rechtsschutzes der Nutzer gelungen“, zeigt sich Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekom, erfreut.

„In vielen Fällen fanden die einzelnen Konsumenten Rechnungsposten für SMS-Mehrwertdienste vor, die sie gar nicht bestellt hatten. Für viele Nutzer war es oftmals auch schwierig, einmal bestellte SMS-Dienste, wie kostenintensive ABO-Dienste, wieder loszuwerden“, beschreibt Serentschy die Problematik, „die SMS-Mehrwertdienst-Sperre schiebt diesen Missbrauchsfällen einen Riegel vor!“

Einrichtung der SMS-Mehrwertdienst-Sperre einmal pro Jahr kostenlos

„Jeder Handynutzer hat nun die Möglichkeit, bei seinem Mobilfunkbetreiber einmal pro Jahr kostenlos seinen Mobilfunkanschluss sowohl für abgehende als auch für einlangende SMS-Mehrwertdienste vorab sperren zu lassen und kann sich nun wirkungsvoll vor unerwünschten und kostspieligen Mehrwert-SMS schützen“, erläutert Serentschy diese Schutzmaßnahme. „Diese Sperrverpflichtung, die gesetzlich vorgesehen ist, erlangt auch insofern Bedeutung, als zunehmend SMS-Dienste angeboten werden, bei denen die empfangenen SMS dem Nutzer verrechnet werden“, so Serentschy weiter. „Vor allem Eltern haben jetzt eine einfache Handhabe, wenn sie den Konsum von teuren Mehrwertdiensten durch ihre Kinder von vornherein einschränken wollen.“

Die SMS-Mehrwertdienst-Sperre ergänzt die schon länger realisierte Sperrmöglichkeit von normalen Mehrwertdienst-Sprachverbindungen, beispielsweise zu den Rufnummernbereichen 0900 und 0930. Für beide Sperrmöglichkeiten – Sprache und SMS – gilt: Einmal pro Jahr hat ein Betreiber auf Wunsch des Kunden beide Sperren kostenlos einzurichten. Allerdings sollte man dem Betreiber gegenüber klar zum Ausdruck bringen, ob Sprach- und SMS-Mehrwertdienste gesperrt werden sollen oder nur eine der beiden Diensteformen.

Keinen Schutz bietet die neue Sperrmöglichkeit vor der Belästigung durch kostenlose SPAM-SMS, auch wenn Mehrwertnummern beworben werden. Der Betreiber kann nämlich nicht unterscheiden, ob es sich um eine für den Nutzer erwünschte oder unerwünschte Nachricht handelt.

Weitere Informationen zu Mehrwert-SMS und zum Service der Schlichtungsstelle sind auf den Seiten des Konsumentenservice abrufbar.