Schnelle Hilfe: KommAustria schließt Auszahlung von Sondermitteln der Bundesregierung für Tageszeitungen ab

Druckkostenförderung in Rekordzeit auf den Weg zu Empfängern gebracht

Pressemitteilung vom 21.05.2020

Nur rund zwei Wochen nach Ende der Antragsfrist, wird die vom Nationalrat beschlossene Druckkostenförderung für Tageszeitungen an die Medieninhaber ausgezahlt. Die Anträge auf Druckkostenförderung gemäß des auf das Jahr 2020 beschränkten § 12b Abs. 1 Presseförderungsgesetz 2004 konnten bis einschließlich des 3. Mai 2020 bei der Medienbehörde eingereicht werden. Bereits am Dienstag, den 19. Mai, versendete die KommAustria die Verständigungsschreiben an die Förderwerber und gab der Bundesbuchhaltungsagentur die Auszahlung der Förderbeträge frei.

Der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien), der die KommAustria als Geschäftsstelle administrativ unterstützt, hatte bereits innerhalb weniger Stunden nach Inkrafttreten des Gesetzes eine eigens programmierte Web-Schnittstelle für die Anträge freigeschaltet. Auch die von der KommAustria einbezogene Presseförderungskommission unterstützte die rasche Abwicklung mit einer zügigen Gutachtenerstellung.

Gemäß Gesetz erhalten die Inhaber von Tageszeitungen einmalig jeweils 3,25 Euro pro Exemplar der durchschnittlichen Druckauflage ihres Blattes als Druckkostenbeitrag, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation abzufedern. Zugrunde gelegt wurden die Auflagenzahlen des Vorjahres unter voller Berücksichtigung der Häufigkeit des Erscheinens pro Woche. In Summe kommen so gut 9,7 Millionen Euro zur Auszahlung. Die Einzelförderbeträge werden in Kalenderwoche 22 veröffentlicht.